230  IV.  Die  Aufsichtebehörden  für  das  höhere  Lehramt.

aber  auch  für  den  Minister  sind  die  Meinungen  einer  Abteilung  (Sektion)  oder
die  ihres  Direktors  nicht  bindend.  Hierbei  ist  es  selbstverständlich,  daß  nicht
alle  Sachen  bis  zur  höchsten  Spitze  behufs  ihrer  Erledigung  zu  gelangen
brauchen,  in  Österreich  ebensowenig  wie  in  Preußen;  wie  weit  die  Kompetenzen
  des  vortragenden  Referenten,  wie  weit  die  des  Abteilungschefs  reichen,
gehört  natürlich  zu  den  Mysterien  der  Zentralbehörden;  immerhin  ist  es  wahrscheinlich,
  daß  in  jedem  Augenblick  die  Kompetenz  des  einen  durch  den
Nächst-Vorgesetzten  und  dessen  Kompetenz  wieder  durch  den  Höchst-V  orgesetzten
abgeändert  werden  kann;  das  ist  eben  das  Wesen  des  bureaukratischen

Regimente.  !)
Fachmänner  und  Nicht-Fachmänner.

Ist  so  im  allgemeinen  der  mehr  äußere  Gang  geschildert,  auf  dem  schließlich
in  den  Ministerien  schultechnische  Fragen,  auch  solche,  die  persönlicher  oder
judiziell-administrativer  Art  sind,  zur  Entscheidung  kommen,  so  spricht  natürlich
  die  Art  der  Vorbildung  der  Dezernenten  hier  ganz  bedeutend  mit.  Und
deshalb  muß  festgestellt  werden,  wie  stark  das  fachliche  Element  in  den  Zentralbehörden
  vertreten  ist.  Zunächst  ist  hier  hervorzuheben,  daß  alle  jetzigen
Kultusminister  in  Deutschland  juristisch  vorgebildet  sind;  auch  sind,  soweit  mir
bekannt,  diese  Posten  in  deutschen  Landen  immer  von  Juristen  ausgefüllt  gewesen,
nur  in  Württemberg  ist  es  einmal  von  1857  —61  vorgekommen,  daß  ein  philologisch
  gebildeter  Chef  an  der  Spitze  des  Departements  des  Kirchen  und  Schulwesens
gestanden  hat.  —  Auch  in  Österreich  sind  früher  nur  Juristen  zum  Posten  eines
Kultusministers  erhoben  worden,  augenblicklich  aber  ist  Österreich  das  einzige
Land,  in  welchem  ein  Philologe  diese  oberste  Behörde  der  „geistigen  Interessen“
leitet;  der  jetzige  Österreichische  Unterrichtsminister  war  bekanntlich  nach  abgelegter
  Lehramtsprüfung  Probekandidat  und  Supplent  am  akademischen
Gymnasium  in  Wien,  und  dann,  zur  Universitätslaufbahn  übergehend,  wurde  er
ebendaselbst  Universitätsprofessor,  auch  entfaltete  er  eine  einflußreiche  literarische

I)  Diese  Unbestimmtheit,  welche  das  oben  notwendige  bureaukratische  System  mit  sich
bringt,  hat  im  kleinen  in  den  unteren  Behörden  ähnliche  Folgen.  Deutlich  wird  dies,  wenn
man  sich  überlegt,  welche  Wirkung  mit  der  Zeit  jene  Ausdrücke:  „in  dem  einen  oder  andern
Fache*‘,  „Meinungsverschiedenheit",  „Persönlichkeit*  haben  müssen.  Zunächst  werden  sich
manche  üher  dieselben  freuen,  weil  sie  eine  Freiheit  in  ihrer  Auslegung  zu  gewähren
scheinen.  Dies  ist  aber  gerade  das  Bedenkliche.  Denn  jeder  Vorgesetzte  (Anstalteleiter
oder  Prüfungskommissar)  wird  dahin  streben,  daß  seine  persönliche  Überzeugung  auch  die
seiner  Untergebenen  wird.  Sollte  sich  eine  Differenz  zwischen  beiden  Teilen  ergeben,
so  wäre  die  Anrufung  der  nächst  höheren  Instanz  ganz  zwecklos,  weil  solche  Ausdrücke,
  welche  kein  Mensch  sicher  zu  definieren  imstande  ist,  auch  diese  Instanz
nicht  fest  umschreiben  kann,  sich  auch  wohl  hüten  wird,  sie  in  ihrer  Bedeutung
festzulegen.  Folglich  wird  fast  alles  von  der  Ansicht  eines  einzelnen  Vorgesetzten
abhängig  sein,  der  es  allein  in  seiner  Macht  hat,  auf  Grund  dieser  dehnbaren  Ausdrücke
  Versetzungen  und  Prüfungen  bald  schwer,  bald  leicht  zu  machen.  Vorzüglich  in
Norddeutschland,  besonders  in  Preußen,  wird  dadurch  ganz  allmählich  das  Kollegialitätsprinzip
  zurückgedrängt  werden.  Für  das  äußere  Gedeihen  mancher  Anstalten  mag  ja  das
ganz  vorteilhaft  sein;  daß  es  ihrem  inneren  Gedeihen  frommt,  wird  wohl  jeder  bezweifeln.