-  B.  Zentralmittelbehörden  (Zwischen-  oder  Provinzialbehörden).  243

dann  aber  auch  Bremen  und  Hamburg!);  übrigens  sind  auch  hier  Vertreter
der  Schulpraxis,  welche  noch  unterrichten,  aber  in  anderer  Weise  als  bei  der
ersten  Gruppe  tätig.

Zur  dritten  Gruppe,  bei  welcher  man  weder  praktische  Schulmänner
noch  Universitätslehrer  noch  Laien  findet,  gehört  Anhalt,  Hessen,  Preußen,
Oldenburg.

Wir  lassen  die  Mitglieder  der  Zentralmittelbehörden  folgen,  indem  wir
diese  Gruppeneinteilung  beibehalten  und  zugleich  angeben  werden,  welcher  Art
ihre  schulmännische  Vorbildung  (Altphilologen,  Neusprachler  usw.)  bei  jedem
ist,  so  weit  sich  dies  feststellen  läßt.

I.  In  Bayern  besteht  der  oberste  Schulrat  aus:  2  Universitätsprofessoren,
2  Professoren  der  technischen  Hochschule,  5  Rektoren  von  humanistischen
Gymnasien,  2  Rektoren  von  Realgymnasien,  1  Rektor  einer  Realschule  und
1  Obermedizinalrat  für  hygienische  Angelegenheiten?);  bis  auf  den  letzteren
sind  alle  „ordentliche“  Mitglieder  ;,  einer  der  praktischen  Schulmänner  ist  außer
Dienst,  drei  von  diesen  wohnen  außerhalb  Münchens,  alle  verwalten  das  Amt
als  Nebenamt  neben  ihrer  Tätigkeit  als  Hochschullehrer  oder  als  Rektor  und
beziehen  dafür  eine  Remuneration  von  1000  Mk.,  die  auswärtigen  von  750  Mk.
jährlich,  diese  letzteren  werden  zu  besonderen  Plenarsitzungen  einberufen  und
erhalten  dann  im  Falle  „ihrer  Einberufung  die  regulativmäßigen  Tagegelder
und  Vergütung  der  Reisekosten“  ($  8  der  Verordnung).  Von  den  im  ganzen
12  ordentlichen  Mitgliedern  sind  ihrem  Studiengange  nach:  6  Vertreter  der
klassischen  Philologie,  3  Vertreter  der  Mathematik  und  Physik,  1  Vertreter  der
neueren  Sprachen,  1  Vertreter  der  Naturwissenschaft,  1  Vertreter  der  sogenannten
Realien  (Deutsch,  Geschichte  und  Geographie  in  technischen  Anstalten,  —
Vorsitzender:  der  Minister,  im  Falle  der  Verhinderung  als  Stellvertreter  z.  2.
der  Referent  des  Ministeriums  für  humanistische  Gymnasien.  Genau  ebenso  ist
die  Einrichtung  der  Zwischenbehörde  in  Braunschweig,  die  1885  vielleicht  nicht
"ohne  Nachahmung  der  bayerischen,  gegründet  ist.  Man  sieht  dieselben  Prinzipien
verwirklicht:  Heranziehung  von  praktischen  Schulmännern  im  Nebenamt  und
seit  kurzem  auch  eines  Hochschullehrers  von  der  technischen  Hochschule  (früher
ein  juristisch  gebildeter  Oberbürgermeister  an  seiner  Stelle).  Außer  diesem
Hochschulprofessor,  der  jüngst  erst  eingetreten,  sitzen  in  der  braunschweigischen
Oberschulkommission  augenblicklich  3  Gymnasialdirektoren,  von  denen  2  in  Braunschweig,
  1  in  Wolfenbüttel  wohnt.  Alle  drei  sind  Vertreter  der  altklassischen
Richtung;  Mathematik  und  Naturwissenschaft  vertritt  der  eben  jetzt  in  die  Behörde
  berufene  Professor  der  technischen  Hochschule.

Die  Zahl  der  Mitglieder  ist  hier  ebensowenig  fest  bestimmt  wie  in  Bayern,
die  braunschweigische  Verordnung  spricht  ebenso  wie  der  bayerische  $  2  nur
von  einer  „angemessenen“  Zahl  von  stimmführenden  ordentlichen  Mitgliedern.

ı)  Die  bei  vielen  Meoklenburgischen  höheren  Schulen  bestehenden  „Scholarchate"  sind
hier  nicht  behandelt.
9)  Nach  dem  Personalstatus  der  Gymnasien,  Progymnasien  usw.  im  Königreich  Bayern
vom  1.  Februar  1905.
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