254  IV.  Die  Aufsichtebehörden  für  das  höhere  Lehramt.

Hessen,  Oldenburg,  ohne  den  Beirat  der  Männer  der  Wissenschaft,  ohne  wirkliche,
  fortdauernde  Verbindung  mit  der  Schulpraxis,  ohne  Unterstützung  des
Laienelementes.  Die  Zahl  der  schultechnischen  Provinzialschulräte  in  den
preußischen  Provinzialbehörden  schwankt  zwischen  4  und  1,  am  meisten,
4  Mitglieder  haben  die  Kollegien  von  Berlin-Brandenburg  und  Rheinprovinz-Hohenzollern,
  über  mehrere  Provinzen  ist  nur  1  Provinzialschulrat  gesetzt:
Ostpreußen,  Westpreußen,  Pommern,  Schleswig-Holstein.  Hierzu  treten  noch
die  8  (9)  schultechnischen  Mitarbeiter,  mit  deren  Einsetzung  man  in  Preußen
seit  einigen  Jahren  endlich  einen  Schritt  zur  Weiterbildung  dieser  Behörden
getan  hat,  während  in  den  beiden  andern  oben  genannten  Staaten  man  bei  dem
alten  System  zu  beharren  scheint.  Zählt  man  diese  Mitarbeiter  hinzu,  so
haben  auch  die  4  oben  bezeichneten  preußischen  Provinzen  2  schultechnische
Mitglieder.

Über  die  Vorbildung  dieser  Räte  läßt  sich  im  allgemeinen  sagen  !),  daß
eine  große  Zahl  unter  ihnen  klassische  Philologen,  mehrere  Mathematiker,
Theologen  und  Historiker  und  nur  zwei,  soweit  bekannt,  Neuphilologen  sind.
Ehe  die  schultechnischen  Mitarbeiter  eingeführt  wurden,  kam  es  vor,  daß  in
Provinzen,  wo  nur  ein  Provinzialschulrat  für  höhere  Schulen  existierte,  sich
gar  kein  Mathematiker  befand;  und,  soweit  bekannt,  sind  noch  jetzt  die
Provinzialschulkollegien  in  Ostpreußen,  Westpreußen,  in  der  Rheinprovinz,
vielleicht  auch  in  Hannover,  ohne  ein  mathematisches  Mitglied.

Geschäftskreis,  Kompetenzen.

Hier  ist  im  voraus  zu  bemerken,  daB  die  Darstellung  auf  Vollständigkeit
verzichten  muß,  weil  in  vielen  Punkten  der  Geschäftskreis  dieser  Behörden
sich  nicht  ganz  sicher  feststellen  ließ,  und  darauf  verzichten  kann,  weil
manches  so  selbstverständlich  ist,  daß  es  keiner  besonderen  Erwähnung  bedarf.
Dann  ergibt  sich  hier  von  vornherein  ein  ziemlicher  Unterschied  zwischen
großen  und  kleinen  Staaten,  bei  den  ersteren  wird  manche  Entscheidung  durch
die  Zentralmittelbehörde  getroffen  werden  müssen,  welche  bei  den  letzteren  die
Zentralbehörde  (Ministerium)  oder  der  Landesherr  treffen  kann,  einfach  deswegen,
  weil  hier  die  Zahl  der  zu  bearbeitenden  Sachen  viel  geringer  ist.  In
vielen  Fällen  wird  es  übrigens  am  besten  sein,  den  Text  der  Verfügungen,  die
den  Geschäftskreis  regeln,  zum  Abdruck  zu  bringen.

Wie  die  Ministerien,  so  umfassen  diese  Zwischenbehörden  mit  geringen
Ausnahmen  in  ihrem  Geschäftskreis  das  gesamte  Schulwesen:  höhere  Schulen,
Mädchenschulen,  Volksschulen,  Fachschulen.  Bayern  ist  in  der  glücklichen
Lage,  seinem  obersten  Schulrate  einen  Wirkungskreis  gegeben  zu  haben,  der

I)  Eine  nicht  ganz  sichere  Feststellung  ergab  für  1903  im  ganzen  unter  26  Pro-:
vinzialschulräten  5  Theologen,  11  Altphilologen,  5  Historiker,  2  Neusprachler,  8  Mathematiker,
  unter  den  9  schultechnischen  Mitarbeitern  am  meisten  Mathematiker:  5,  3  Neusprachler,
  1  Altphilologen  und  1  Theologen  (?).  —  Natürlich  kombinieren  sich  hier  und  da
die  Fakultäten,  einige  Altphilologen  haben  noch  geschichtliche,  einige  Historiker  noch  eine
deutsche  Fakultät  und  ähnliches.