986  IV.  Die  Aufsichtsbehörden  für  das  höhere  Lehramt.

solche  mit  humanistischer  Vorbildung  „Humaniora“  inspizieren,  ja,  wie  oben
dargestellt,  geht  in  Österreich  dies  Prinzip  so  weit,  daß  viele  höhere  Lehranstalten
  eigentlich  unter  zwei  Dezernenten  stehen,  von  denen  der  eine  die  Lehrer
der  Sprachen,  der  philosophischen  Fächer,  der  Geschichte  und  Geographie,  der
andere  die  der  Mathematik,  der  Naturwissenschaften,  Physik,  auch  der  Geographie
inspiziert.  Mag  auch  bei  der  Verteilung  der  betreffenden  Dezernate  die  nötige
Rücksicht  und  Vorsicht  geübt  werden,  fast  in  allen  übrigen  Staaten  kommt  es
ja  vor,  daB  Realgymnasien,  Oberrealschulen,  Realschulen  unter  der  Aufsicht
von  solchen  Inspizienten  stehen,  die  auf  der  Universität  nur  Sprachstudien,
oft  nur  altklassische,  getrieben,  während  Mathematiker  humanistische  Lehranstalten
  unter  ihrer  amtlichen  Obhut  haben  und  revidieren;  z.  B.  ehe  bei  uns
in  Preußen  die  schultechnischen  Mitarbeiter  an  die  Provinzialschulkollegien  1901
berufen  wurden,  standen  in  einigen  Provinzen  sämtliche  realistischen  Anstalten
  unter  dem  einzigen  dort  für  die  höheren  Schulen  angestellten  Provinzialschulrate,
  der  aber  durchaus  humanistische  Vorbildung  genossen;  und  auch  jetzt
noch  bestehen  gleiche  oder  ähnliche  Verhältnisse.

In  einem  andern  Staate,  Braunschweig,  ergibt  sich  infolge  der  Zusammensetzung
  der  Aufsichtsbehörde,  in  welcher  die  Direktoren  der  Hauptstadt  sitzen,
die  merkwürdige  Erscheinung,  daß  der  eine  in  seiner  Eigenschaft  als  Mitglied
der  herzoglichen  Oberschulkommission  zur  Revision  der  Anstalt  seines  Kollegen
erscheint,  und  daß  bald  nachher  nach  Vertauschung  der  Rollen  der  eben  revidierte
  Kollege  im  Auftrage  der  Aufsichtsbehörde  ebenfalls  als  dessen  Mitglied
die  Anstalt  seines  Kollegen  einer  Revision  unterzieht.

Noch  einiges  über  Dauer  und  Art  dieser  Revisionen.  In  Preußen  dauern
diese  größeren  Revisionen  meist  4  Tage,  in  Württemberg  bei  Vollanstalten
8—14  Tage,  in  Österreich  noch  länger:  2—3  Wochen;  meist  existiert  darüber
keine  Verfügung,  nur  die  Praxis  hat  sich  so  herausgebilde.  In  Württemberg,
  auch  in  Baden,  werden  diese  Revisionen  vorher  angesagt!),  weil  der
Rektor  vorher  einen  Plan  ausarbeiten  muß,  in  welcher  Folge  die  Klassen  hintereinander
  geprüft  werden  sollen;  in  Österreich  geschehen  sie  urplötzlich.  In
Baden  ist  ein  Unterschied  zwischen  der  Revision  eines  ordentlichen  Mitgliedes
des  Oberschulrates  und  eines  außerordentlichen,  eines  Universitätsprofessors:
der  letztere  hört  nur  zu  und  berichtet  im  Geheimen  an  den  Oberschulrat,  der
erstere  hält  Konferenz  ab  und  berichtet  dann  an  die  vorgesetzte  Behörde.
Solche  Konferenzen  nach  den  größeren  Revisionen  sind  allgemein  üblich,  ebenso
der  von  dem  Inspizienten  abzufassende  allgemeine  Bericht.

Dieser  schriftliche  Bericht  bleibt  in  Preußen  beim  Provinzialschulkollegium
  liegen,  und  von  dem  Ergebnis  solcher  Revisionen  ist  nur  in  dem
alle  4  Jahre  zu  erstattendem  Verwaltungsberichte  dem  Minister  kurz  Mitteilung
zu  machen.  ?)

I)  Nach  einer  württembergisehen  Verfügung  vom  22.  November  1904  „unangekündigt
oder  höchstens  1—2  Tage  vorher  angekündigt“.
9)  Beier  9.  8.