B.  Zentralmittelbehörden  (Zwischen-  oder  Provinzialbehörden).  991

und  148  (d.  h.  Direktoren,  Professoren,  Oberlehrer  usw,),  alle  übrigen  haben
weit  über  200  unter  sich,  sehr  viele  über  300,  nahezu  400;  manche  Provinzen
haben  nur  einen  einzigen  Provinzialschulrat  für  das  höhere  Schulwesen,  welcher
292,  297,  303  Untergebene  hat!

Sehen  wir  uns  in  einigen  andern  Staaten  um!

In  Bayern  sind  ca.  10671!)  Gymnasiallehrer,  Professoren  und  Rektoren
und  12  Aufsichtsbeamte  im  „obersten  Schulrat“.  In  Württemberg  kommen
auf  je  einen  technischen  Referenten  etwa  11  Rektoren  und  180  Oberlehrer,  wobei
  die  seminaristisch  gebildeten  mitgezählt  sind.  In  Baden  gibt  es  5  Oberschulräte
  und  ca.  480  diesen  untergebene  Direktoren  und  höhere  Lehrer.  In
Braunschweig  werden  die  Personalien  von  sämtlichen  Oberlehrern,  die  ca.  150
betragen,  von  einem  Schulrat  bearbeitet,  der  zugleich  Gymnasialdirektor  ist.
In  Sachsen-Weimar  unterstehen  ca.  88  höhere  Schulbeamte  einem  Referenten
im  Departement  des  Kultus,  in  Oldenburg  ebenso  deren  82  dem  einen
Dezernenten,  in  Anhalt  sind  7  Direktoren,  72  Oberlehrer  (Professoren),
12  Hilfslehrer  und  Kandidaten,  14  technische  Lehrer,  15  Vorschullehrer,  im
ganzen  120  unter  einem  Dezernenten.  —  Das  sind  allerdings  viel  weniger  als
bei  uns  in  Preußen,  weniger  als  in  Österreich,  oft  auch  noch  zu  viel,  wie  in
Württemberg.  Indessen  weit  übertroffen  werden  alle  diese  Zahlen  von  der
Zahl  der  höheren  Lehrer  (Rektoren,  Oberlehrer,  Hilfslehrer,  Kandidaten),  die
dem  einen  Rat  im  Ministerium  des  Königreichs  Sachsen  unterstehen,  wo
es  bekanntlich  keine  Provinzialbehörde  gibt:  es  sind  ca.  1090  ausschließlich  der
technischen  Lehrer.

Man  sieht  den  großen  Notstand,  welcher  hier  fast  überall,  am  meisten  in
den  Großstasten,  besonders  in  Preußen,  am  auffallendsten  im  Königreich
Sachsen,  herrscht.  Das  hat  man  natürlich  immer  empfunden,  oft  ausgesprochen
  und  um  Abhilfe  gebeten,  aber  die  finanziellen  Quellen,  welche
sich  militärischen  Zwecken  bereitwilligst  erschließen,  sind  für  andere  Bildungsaufgaben
  leider  fast  immer  gesperrt.

Es  blieb  so  vielen  Staaten  nichts  anderes  übrig  als  in  vielen  Fällen  eben
mit  den  in  verschiedenen  Zeitfristen  abzugebenden  Berichten  sich  zu  begnügen,
  um  über  den  Zustand  ihrer  höheren  Schulen  und  die  Qualifikation  der
Oberlehrer  sich  einigermaßen  auf  dem  Laufenden  zu  erhalten.

Es  mag  ja  sein,  daß  in  andern  Verwaltungszweigen,  in  dem  der  Forstwirtschaft,
  des  Baufaches  usw.,  wo  es  sich  mehr  um  Sachen  handelt,  eine
schriftliche  Berichterstattung,  natürlich  eine  objektiv  gehaltene,  am  Platze  sei,
um  den  vorgesetzten  Behörden  eine  Richtschnur  zu  geben.  Aber  im  Schulwesen,
  dem  höheren  wie  dem  niederen,  ist  das  Objekt  stets  lebendes  Menschenmaterial,
  wie  beim  Militär.  Und  was  würde  man  sagen,  wenn  jahrelang  der
Brigade-  oder  Divisionskommandeur  sich  nur  auf  die  schriftlichen  Berichte  der

I)  E.  Brand,  Statistisches.  Blätter  f.  bayer.  Gymnasialschulwesen  1905,  S.  214  ff.  Die
Lehrer  am  Königl.  Kadettenkorps  in  München  sind  hier  mitgerechnet.
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