292  IV,  Die  Aufsichtsbehörden  für  das  höhere  I,ehramt.

Regimentschefs  verließe,  ohne  sich  jemals  selbst  von  dem  Zustande  der  Truppen
zu  überzeugen,  sie  vor  sich  paradieren  oder  exerzieren  zu  lassen?  Man
würde  das  einfach  für  einen  Zustand  „aus  der  guten,  alten  Zeit“  halten.  Etwas
Ähnliches  aber  erlebt  man  in  dem  höheren  Schulwesen  mancher  deutschen
Staaten.  Diese  ewig  schwankenden,  sich  entwickelnden,  bald  zurückgehenden,
bald  dann  schnell  vorwärtseilenden  jungen  Menschenbilder,  wie  sie  das  Erziehungsobjekt
  ausmachen,  unterwirft  man  nur  selten,  sehr  selten  einer  „Ökularinspektion“,
  weil  es  eben  an  Männern  dazu  fehlt,  man  begnügt  sich  mit
papiernen  Zeugnissen,  die  jahrelang  meist  von  demselben  Direktor  an  denselben
  Vorgesetzten  gehen.  Ob  und  wie  man  sich  daraus  ein  objektives  Urteil
bilden  kann,  ist  vielen  schon  immer  zweifelhaft  gewesen.  —

Wenn  so  hier  einer  viel  häufigeren,  eingehenderen  Revision  durch  eine
recht  große  Anzahl  von  Revisoren  das  Wort  geredet  wird,  so  möge  man  das  nicht
mißverstehen:  es  sollen  unter  solchen  Revisionen  keine  „hochnotpeinlichen
Staatsaktionen“  gemeint  sein,  die  Lehrende  oder  Lernende  fortgesetzt  in  Beunruhigung
  und  Aufregung  bringen.  Das  letztere  geschieht  jetzt  viel  mehr,
wenn  der  Ausnahmefall  eines  solchen  revidierenden  Besuches  eintritt.  Bei  den
Revisionen  kann  es  sich  in  der  weit  überwiegenden  Zahl  derselben  nur  um  Beobachtungen
  handeln,  um  Sammeln  von  Stoff  zur  allmählichen  Urteilsbildung,
zu  etwaigen  Umänderungsvorschriften,  speziellen  Verfügungen;  nur  nicht  gleich
Einschreiten,  Dazwischenfahren,  Umstürzen  !  Der  Revisor  soll  sein,  wie  eine
Biene,  die  von  Pflanze  zu  Pflanze  fliegt  (Münch,  Junikonferenz  1900,  S.  136),
in  ähnlichem  Sinne  hat  sich  auch  jüngst  Matthias  ausgesprochen  in  der
Monatschrift  für  höhere  Schulen  1905,  S.  7—8.  Von  solchen  Schulaufsichtsbeamten
  muß  das  Wort  gelten:  ruhig  mag  ich  ihn  erscheinen,  ruhig  gehen
sehen  —  die  beiden  nächsten  Verse  des  Toggenburgers  wollen  wir  lieber  nicht
zitieren.

Allgemeine  Betrachtung.

Vielleicht  erwartet  man  nun,  daß  ich  nach  dieser  vergleichenden  Übersicht
über  so  viele  und  so  verschiedenartige  Schulverwaltungen  eine  Art  Ideal  von
einem  neuen  Verwaltungsbau  für  höhere  Schulen  konstruieren  wolle;  gewid
ließe  sich  solch  ein  Gebäude  aus  den  Bausteinen  anderer  aufführen.  Und  ins
Reich  der  Utopie  würde  man  es  deswegen  nicht  gleich  verweisen  können,  weil
es  sich  stets  an  vorhandene,  noch  bestehende  Bauten  anschlösse,  wohl  aber
deswegen,  weil,  zunächst  wenigstens,  kaum  irgendwo  eine  solche  Idealbehörde
eingerichtet  werden  wird.

Aber  es  soll  doch  diese  ganze,  gewiß  manchem  zu  weitläufig  erscheinende
Zusammenstellung  nicht  einen  negativen  Abschluß  erhalten,  und  so  will  ich
es  doch  unternehmen,  obschon  ich  voraussehe,  wie  sehr  gerade  positive  Vorschläge
  der  Kritik  anheimfallen,  wenigstens  einige  Grundlinien  zu  zeichnen;
hierbei  habe  ich  allerdings  mein  engeres  Vaterland  zunächst  im  Auge.