802  V.  A.  Titel  und  Rang.
Im  Amt.
Staat.  Vor  dem  Amt.
u  or  em  SR  Titel  (bez.  Charakter).
7.  Österreich.  Supplent.  Wirkliche  Lehrer  an  Mittelschulen;

doch  nach  dreijährigem  Probedienst,
während  dessen  der  volle  Genuß  der
mit  dem  Lehramt  verbundenen  Bezüge
  gegeben  wird,  Professor,
mitunter  Schulrast.

Leiter:  Direktor,  mitunter  „Regierungsrat“,
  mitunter  nur  „Schulrat“  (beides
als  Titel).

8.  Oldenburg.

Probekandidat,  Kandidat  des
höheren  Schulamte,  wissenschaftl.
  Hilfslehrer.

Oberlehrer.
Professor  nach  12—16  Dienstjahren.
Leiter:  Direktor.

9.  Preußen.

Seminar-,  Probekandidat  (Kandidat
  des  höheren  Schulamts),
wissenschaftl.  Hilfslehrer.

Oberlehrer.

Professor  (bis  jetzt  meist  nach  17  Dienstjahren;
  wird  nach  „dem  Datum  der
Anstellungsfähigkeit“  geändert.

Leiter:  Direktor,  später  oft  Geh.  Regierungsrat.
  .

10.  Königreich
Sachsen.

Kandidat,  Probelehrer  (probandus).


Oberlehrer,  Professor  jetzt  nach  18  bie
19  Dienstjahren,  mitunter  ein  älterer
Professor  „Studienrat*.

Leiter:  Rektoren,  früher  oft  Oberschulrat,
  jetzt  Oberstudienrat  (Oberschulrat
  für  Seminardirektoren  usw.).

I)  Ein  Vergleich  mit  Sachsen,  Württemberg  zeigt,  daß  die  preußischen  Oberlehrer  in
klagen  haben,  wohl  aber,  wenn  sie  auf  Bayern,  Sachsen-Weimar  u.  a.  blicken.  —  ?)  In  der
emacht,  alle  Beamten  in  IV  rangieren  nach  dem  Datum  ihrer  Patente.  Wohl  aber  ist  der
V  haben  500  A,  solche  mit  dem  persönlichen  Charakter  in  IV  haben  nur  300  #,  vergl.  oben
Kretzmar,  S.  40.  In  die  Finessen  der  sächsischen  Hofrangordnung  (Abt.  IV,  18;  IV,  14  usw.)