304  V.  A.  Titel  und  Rang.

De

Im  Amt.
Staat.  Vor  dem  Amt
or  Tem  Sm  Titel  (bez.  Charakter).
11.  Sachsen-  Probandus,  Hilfslehrer.  Oberlehrer.
Weimar.  Professor  nach  15  Dienstjahren.
Leiter:  Direktor,  zuweilen  Hofrat,  Geh.
Hofrat.
12.Württemberg.|  Kandidat  des  humanistischen  |  Humanist.  Anst.  Reslist.  Anst
und  realistischen  Lehramts,  |  [Lehrer  d.  Unterstufe,  Sexta  u.  Vorschule.

Amtsverweser  bei  längeren
Vertretungen  mitRemunerstion
  (auch  Gymnasialvikar,
Gyınnasialassistent).

1.  Präzeptor.  1.  Reallehrer.

Lehrer  der  Mittelstufe  (Tertisbis  Quinta).
2.  Oberpräzeptor.  2.  Oberreallehrer,
ev.  nach  12  Dienstjahren  „Professor*.

Lehrer  der  Oberstufe  (Oberprima  bis
Untersekunda).

8.  Professor.  8.  Professor.

Leiter:  Rektor,  später  zuweilen  Oberstudienrat.


Die  Beförderung  der  unter  2.  und  3.  Aufgeführten
  in  die  höhere  Rangklasse
wird  nur  zu  einem  Drittel  der  Gesamtzahl
  in  Vorschlag  gebracht  wie
in  Preußen.

18.  Bremen  Probekandidat,  wissenschaftl.  |  Oberlehrer.

und  Hilfslehrer.  Professor,  nach  20  Jahren  in  Bremen,
14.  Hamburg.  nach  16—17  Jahren  in  Hamburg.
Leiter:  Direktor.

In  den  18  in  der  Tabelle  nicht  stehenden  norddeutschen  Staaten  ist  die  Amtsbezeichnung
Gotha  in  12—14,  in  Sachsen-Altenburg  in  13,  in  Reuß  j.  L.  in  15/2,  in  Sachsen-Meiningen
noch  fehlenden  Kleinstaaten  ließ  sich  darüber  nichts  feststellen.  Die  Direktoren  in  diesen  Staaten

Mancherlei  ließe  sich  ja  bemerken  zu  diesen  Titulaturen  und  Rangstufen,  welche  die
Notwendigkeit,  Beamte  in  einem  geordneten  Staatswesen  eben  nicht  wild  durcheinander
laufen  zu  lassen,  erschaffen,  und  die  dann  menschliche  Torheit  und  Eitelkeit  gemißbraucht
haben:  doch  sei  nur  das  Allernötigste  gesagt.

Zuerst  sind  die  Amtsbezeichnungen  für  die  Kandidaten  des  höheren  Lehramts  sehr
bedauerlich;  alle:  „Probekandidat,  Probelehrer,  Hilfslehrer,  Supplent,“  bezeichnen  so  etwas
Unfertiges,  wie  es  wohl  in  keinem  andern  höhern  Stande,  auch  nicht  im  subalternen,  den
Amtsbewerbern  geboten  wird;  wie  stolz  kliugt  dagegen  schon  „Regierungssupernumerar“'
Erträglicher  sind  „Lehramtepraktikant“  und  „Assistent“;  aber  das  erste  konnte  ebensogut
niederes  Lehramt  bezeichnen,  es  müßte  also,  wie  im  Postfach  man  jetzt  unterscheidet:
Oberpostpraktikant—  Postpraktikant,  heißen:  Oberlehramtspraktikant;  der  „Assistent“  klingt
auch  nach  subalternen  Laufbahnen.  Wahrlich  hier  haben  die  Staaten  ihre  Pflicht,  den
Anwärtern  des  höheren  Lehramtes  durch  entsprechenden  Titel  gerade  beim  Beginn  der
I.aufbahn,  gehörig  zu  unterstützen,  recht  versäumt;  meist  auch  schädigen  diese  Bezeichnungen