308  V.  B.  Gehälter.  1.  Direktoren.
Bangklasse  Militär  Zivil
IU.  Rangklasse.  Feldzeugmeister,  General  der  Ka-  |  Statthalter,  Oberlandesgerichtevallerie
  (in  Preußen:  General  präsident.
der  Infanterie  und  Kavallerie).
IV.  Rangklasse.  Feldmarschalleutnant  (in  Preußen:  |  Sektionschef  (—-Ministerisldirektor).
Generalleutnant).
V.  Rangklasse.  Generalmajor.  Ministerialret,  Hofrat,  Landesgerichtepräsident.

VI.  Rangklasse.  Oberst.  Sektioneret,  kon  Born  t,
Landesschuli  terer
Mittelschuldire  ro  ‚  "  Landesgeriohtsvizepräsident.

VH.  Rangklasse.  Oberstleutnant.  Ministerialsekretär,Mittelschuldirektor,
  älterer  Professor  an  den
Mittelschulen,  Landesgerichtarat.
VIH.  Rangklasse.  |  Major.  Ministerialvizesekretär,  Mittelschulprofessor,

  Bezirkerichter.

IX.  Rangklasse.

Hauptmann,  Rittmeister.

Ministerialkonzipist,  jüngerer  Mittelschullehrer,
  Gerichtsadjunkt.

X.  Rangklasse.

Oberleutnant.

Statthaltereikonzipisten.

XI.  Rangklasse.

Leutnant.

B.  Ge-1.
  Direk-Reihenfolge

  der  Staaten  nach  dem  Höchstgehalt  in  absteigender  Linie.
Dabei  ist  zu  bemerken:  1.  meist  sind  nur  die  Vollanstalten  berücksichtigt;  2.  meist  sind
nur  die  staatlichen  Anstalten  in  Betracht  gezogen;  die  Bemerkungen  enthalten  ab  und  zu
die  Gehälter  an  den  nichtsteatlichen  Anstalten;  3.  die  Reihenfolge  ist  deswegen  keine
absolut  maßgebende,  weil  der  Wert  der  Dienstwohnung  oft  nicht  ermittelt  werden  konnte,
ja  manchmal  Angaben  nicht  zu  erlangen  waren,  ob  Dienstwohnung  vorhanden  oder  nicht;
so  müßte  Braunschweig  etwas  höher  rücken,  auch  andere  Staaten,  wie  Reuß  j.  Linie,  Hessen,
Sachsen-Meiningen  stehen  nicht  ganz  an  ihrem  Platze.  —  Bayern  konnte  nicht  eingereiht
werden,  da  das  Höchstgehalt  sich  nicht  berechnen  läßt,  siehe  unter  Bemerkungen;  ebenso
steht  Österreich  wegen  seiner  komplisierten  Gehalteverhältnisse  an  besonderer  Stelle.
Mit  diesen  Einschränkungen  aber  wird  die  Tabelle  ein  richtiges  Bild  liefern.  —  DW  =
Dienstwohnung,  Wg  =  Wohnungsgeld.  —  Die  folgenden  Angaben  beruhen  teils  suf

Anfangsgehalt  Endgehalt
Name  des  Staates  (Mindestgehalt)  (Höchstgehalt)
1.  Hamburg  an  Vollanstalten:  10000  +  DW  oder  1600  Wg
10000  +  DW  oder  1600  Wg  |  =  11600.
—=  11600  4
an  Nichtvollanstalten:  10400;  falls  eine  Dienstwohnun
8600;  falle  eine  Dienstwohnun  gewährt  wird,  werden  #4  14
gewährt  wird,  werden  .#  14  abgezogen.
abgezogen.
2.  Lübeck  an  Vollanstalten:  9500

7500