V.  B.  Gehälter.  1.  Direktoren.  309

Auffallend  ist  besonders  im  Vergleich  zu  Preußen  die  wesentlich  höhere  Stellung  der
Landesschulinspektoren;  diese  stehen  dort  in  gleicher  Linie  mit  den  Obersten,  bei  uns  stehen
die  Provinzialschulräte,  über  deren  zu  niedrigen  Rang  mit  Recht  oft  geklagt  ist,  zusammen  mit
Beamten,  die  ihnen  untergeben  sind:  Direktoren,  Professoren.  Auch  sonst  aber  ergibt  die  Zusammenstellung,
  daß  in  Österreich,  gemessen  an  den  Militärchargen,  die  Zivilbeamten  wesentlich
  höher  bewertet  werden  als  bei  uns.  —  Doch  nun  genug  hiervon;  wir  könnten  ja  zitieren:

„Setz’  Dir  Perrücken  auf  von  Millionen  Locken,  setz’  Deinen  Fuß  auf  ellenhohe
Socken,  Du  bleibst  am  Ende,  was  Du  bist.“  Doch  leider  denkt  weder  so  die  Welt  noch
mancher  sus  andern  akademisch  gebildeten  Ständen  mit  besserem  Titel  und  höherem  Rang.
So  schlage  ich  denn  vor  als  der  Erwägung  wert  diese  Stufenfolge:  Studienreferendar,
-8886880r  ;  Oberlehrer  (ev.  Studienoberlehrer),  nach  12  Dienstjahren  Studienrat!)  mit  dem  Amtscharakter
  in  IV;  („Professor“  nur  bei  wissenschaftlichen  Leistungen  nach  Anhörung  oder  Vorschlag
  der  Akademie  der  Wiss.),  Studiendirektor,  später  Geh.  Studienrat;  Provinzialstudienrast,
  Geh.  Studienrat.  —  Zusammensetzungen  mit  „Ober-*  bleibt  für  die  Mitglieder  der
Zentralbehörden:  Oberstudienrat,  Geh.  Oberstudienrat,  Wirkl.  Geh.  Oberstudienrat.  —  Die
höheren  Lehranstalten  mögen  Studienanstalten  heißen;  Titulaturen,  in  denen  „Schule“  vorkommt,
  mögen  bleiben  für  dienichtzu  den  „Studienanstalten®  gehörenden  Lehrer  und  Beamten.

I)  Dann  würden  in  Preußen  such  diese  Patente  vom  Landesherrn  unterschrieben  werden;
vergl.  Verordnung  über  die  veränderte  Verfassung  usw.  v.  1810  (Ges.-Samml.  1810,  9.  8/9:
„Jedenfalls  sind  folgende  Gegenstände  an  Unsre  Allerhöchste  Genehmigung  gebunden:  ..
6)  Die  Erteilung  von  Titeln,  welche  den  Ratscharakter  geben“.

hälter.

toren.

Kunzes  Kalender  1903,  teils  auf  dem  Statistischen  Jahrbuch  (Teubner)  1904/5,  teils  auf  persönlichen
  Anfragen  an  Ort  und  Steile.  —  Allen  Amtsgenossen  von  nah  und  fern,  die  mir  bei
Aufstellung  der  Gehaltstabellen  behilflich  waren,  aufrichtigen,  herzlichen  Dank!

Gegen  das  Prinzip,  die  Gehaltstabellen  nach  dem  möglicherweise  zu  erreichenden
Höchstgehalt  in  einigen,  mit  hohem  Wg.  ausgezeichneten  Städten  aufzustellen,  könnte  man
einwenden,  dies  liefere  ein  falsches  Bild,  weil  nur  (z.  B.  in  Preußen)  wenige  Oberlehrer  in
solchen  Städten  amtierten;  man  hätte  vielleicht  die  Berechnung  des  Durchschnittegehalte
verlangt.  —  Indessen  ein  solches  Durchschnittsgehalt,  wie  es  dann  herausgereohnet  würde,
existiert  nirgends,  wird  tatsächlich  nirgends  gezahlt,  und  die  Tabellen  würden  sich  von  der
Wirklichkeit  sehr  entfernen.  Man  muß  also  mit  dieser  neuen  Einschränkung  die  Tabellen
so  hinnehmen.

Zahl  der
Dienstjahre  |  Aufrückungs-|  Aufrückungs-|  Pflicht-  B  k
bis  zum  ul  frist  d  hl  emerkungen
Höchstgehalt|  |  5  iu  stundonza
an  Doppelanstalten

6—10,
12  600  alle  4  Jahre.  |  an  einfachen
10—14.
12  500  alle  3  Jahre.  12—16  Anrechnung  für  DW  100  A