V.  B.  Gehälter.  1.  Direktoren.  313
Zude  |  0707021.  1  SS
Dienstjehre  Aufrückungs-  |  Aufrückungs-|  Pflicht-  Bemerkunge
is  zum  ul  ist  emerKkungen
Höchstgehalt  zulage  fris  stundenzahl
In  Neu-10
  2X500  |  alle5  Jahre.  |  Strelitz  15,  |  Keine  DW.
aber  nicht
gesetzlich
geregelt.
15  400  alle  3  Jahre.  10—16  ,
|
9  400  |  alle  3  Jahre.  |  unbestimmt.  |  Keine  DW,  kein  Wg.
|  DW  wird  mit  700  4  angerechnet.
12  400  alle  4  Jahre.  16  |
12  2X400  |  alle4Jahre.|  nicht  il  DW  mit  900  .£  angerechnet.
1x  200  festgesetzt.
Wg  wird  z.  2.  nur  en  einen  Di-15
  1X  500  alle  3  Jahre.  nicht  rektor  staatl.  Anstalten  gezahlt,
4X400  fostgesotzt,  und  zwar  2000  A
1doch  wie  in
Preußen.
15  3X  300  alle  3  Jahre.  |  wie  oben.
2X  200
Beitrag  zur  Witwenkasse  1  !/g  %/,  des
15  1X500,  alle  3  Jahre.  15  Gehalts,  sowie  !jı2  des  Anfangssonst
  400  gehalte  u.  jeder  Zulage;  ebenso
Anstellungssportel  !/ıg  des  ersten
Gehaltes  einschl.  Wohnungsageld.
Wg  nach  5  Ortsklassen:  I.  (Baden,
nicht  500  alle  3  Jahre.  10—18  Heidelberg  usw.)  1050,  900.  II.  750,
bestimmt,  je  nach  650.  III.  600,  540.  IV.  500,  450.
Größe  der  V.  400,  350.  Der  zuerst  ange-Anstalt.
  führte  höhere  Satz  des  Wg  tritt
nach  10  Dienstjahren  ein.  —
Statt  Wg  oft  DW.
nicht  500  alle  3  Jahre.  10—18
beetimmt.
Kein  Wg.
10  5X  300  alle  2  Jahre.  10—12

in  der  Regel.