324  V.  B.  Gehälter.  2.  Professoren  und  Oberlehrer.

Anfangsgehalt  Endgehalt
Name  des  Staates  (Mindestgehalt)  (Höchstgehalt)
26.  B  Gymnasialprofessoren:  nach  20  Dienstjahren:
"7a  3720  4980
+  420  Wg  +  420  Wg
+  270  a.  o.  Zulage  in  I  +  270  a.  o.  Zulage  in  I
4410  in  I,  4365  in  II.  5670  in  I,  5625  in  D.
Gymnasieallehrer:  nach  20  Dienstjahren:
2280  3540
+  180  Wg  +  180  Wg
+  180  a.  o.  Zulage  in  I  +  180  a.  o.  Zulage  in  I
2640  in  I,  2595  in  II.  3900  in  1,  3855  in  I.
Landgerichtsräte,  Oberamtsrichter:  |  s.  oben  =  Gymnasialprofessoren.
4410  in  I,  4365  in  II.
Amtsrichter:  2640  in  I,  2595  in  II.  |  s.  oben  =  Gymnasiallchrer.

Österreich  kann  wegen  seiner  eigentümlichen  Gehalteverhältniese  auch  hier  nicht
27.  Österreich  ||  Gehaltsstuf.  der  IX.  Rangsklasse:

2800  Kr.  2800  Kr.
+  1000  Kr.  Aktivitätezul.  in  Wien  |  +  1400  Aktivitätezulage  für  die
3800  Kr.  —=  8230  M.  VID.  Rangsklasse  in  Wien

+  2600  Kr.  (5  Quinquennalzulag.)
6800  Kr.  =  5780  A.

Richter  (Gerichtsadjunkte,  Landesgerichtsrat  (  Höchstgeh.  d.  VII.
IX.  Rangsklasse):  3800  Kr.—3230  4.  Rangsklasse)  :  6000  Kr.  +  1400  Aktuitätszulage
  =  7400  Kr.  —6290  4

Nähme  man  keine  Rücksicht  auf  diese  Eigenart  beider  Staaten,  so  käme  Bayern  hier
reich  an  die  19.  Stelle  zwischen  Württemberg  und  Sachsen-Altenburg.

Allgemeine  Betrachtungen.
Die  Tabellen  zeigen  folgende  Resultate:

1.  In  bezug  auf  die  Höchstgehälter:  In  den  Hansestädten  ist  das  Höchstgehalt  der
Direktoren  am  größten,  ebenso  das  der  Oberlehrer,  Hamburg  steht  hier  mit  9000,  dort  mit
10000  4,  allen  voran.  Den  geringsten  Satz  zeigt  bei  dem  Gehalt  der  Direktoren  Schwarrburg-Rudolstadt
  mit  5100,  bei  den  Oberlehrern  dasselbe  Fürstentum  mit  5000  4,  während
Sachsen-Goburg-Gotha  in  Coburg  5100  4  aufweist.  —  Preußen  kommt  in  der  Reihenfolge
gleich  nach  den  Hansestädten;  die  hohen  Gehaltesätze  in  den  letzteren  entsprechen  übrigens
den  dortigen  teuren  Lebensverhältnissen.

2.  Die  Zahl  der  Dienstjahre  bis  zur  Erreichung  des  Höchstgehaltes  ist  bei  den  Direktoren
  am  geringsten:  in  Mecklenburg-Schwerin  (nichtüberall)  6  oder  8  Jahre,  beiden  Oberlehrern
  am  geringsten  in  Baden;  17  Jahre,  in  Fürstentum  Lippe  18,  in  Lübeck  20.
—  Die  längste  Zeit  brauchen  zur  Erreichung  desselben  die  Direktoren  in  Coburg:  30
Jahre,  in  Württemberg  24,  in  Österreich  25.  Die  Oberlehrer  ebenfalls  in  Coburg:  30
Jahre,  aber  auch  in  Schwarzburg-Sondershausen  28,  in  Anhalt,  Württemberg  24  und
Hamburg  27  Dienstjabre.  —  In  Bayern  läßt  sich  diese  Zahl  nicht  feststellen,  da  Gehaltszulagen
  bis  zur  Pensionierung  weiter  gezahlt  werden.  —  Gesetzlich  nicht  bestimmt  ist  diese
Zahl  in  Schwarzburg-Rudolstadt,  Schwarzburg-Sondershausen,  Sachsen-Meiningen.