V.  C.  Schulgeld.  331

richt  der  in  den  unteren  Klassen  unterriohtenden  Oberlehrer  wird  dadurch  herabgedrückt;
ebenso  bleibe  eg  den  Nationalökonomen  überlassen  zu  untersuchen,  ob  eg  zweckmäßig  sei,
von  auswärtigen  Schülern,  solchen,  die  nicht  am  Orte  wohnen,  mehr  zu  fordern;  für  Eltern,
die  ihre  Söhne  schon  in  eine  auswärtigo  teure  Pension  schicken,  ist  dann  der  höhere  Schulgeldsatz
  noch  empfindlicher.

Die  großen  Unterschiede  in  den  Schulgeldsätzen  Deutschlands  sind  recht  beklagenswert,
auch  für  die  höheren  Schulen  selbst  von  schwerwiegender  Bedeutung.  Wie  groß  der  Übelstand
  ist,  sei  an  einem  Beispiel  erläutert:  in  welche  Lage  kommt  ein  Offizier  oder  deutscher
Reichsbeamter,  der  mit  drei  deutschen  jungen  Staatsbürgern  von  München,  wo  er  8X45  .#
Schulgeld  bezahlte,  z.  B.  nach  Berlin,  wo  er  3X140  (150)!)  #4  bezahlen  muß,  versetzt  wird,
oder  gar,  wenn  er  nach  Hamburg  zu  ziehen  gezwungen  ist,  wo  er  3X192  4  zahlen  soll?
Man  nehme  dazu  noch  die  Kosten  für  Neuanschaffung  sämtlicher  Schulbücher!

Aber  auch  für  die  innere  Gestaltung  und  Verfassung  der  höheren  Schulen  —  es  braucht
ja  dies  kapm  erwähnt  zu  werden  —  ist  die  Höhe  des  Schulgeldes  von  großem  Einfluß.  Die
Staaten,  die  wie  Bayern  in  der  glücklichen  Lage  sind,  nur  45  X  zu  verlangen,  können  ihr
höheres  Schulwesen  viel  volkstümlicher  ausgestalten,  es  braucht,  da  steter  Zufluß  ist,
nicht  soviel  Rücksicht  genommen  zu  werden  als  dort,  wo  der  Besuch  von  einer  gowissen
Wohlhabenheit  der  Eltern  abhängig  ist.  Gewiß  haben  im  allgemeinen  die  mit  Glücksgütern
gesegneten  Stände  gleichmäßigere,  bessere  Bildung,  die  sich  auch  meist  auf  ihre  Söhne
überträgt,  aber  oft  ist  diese  Bildung  nur  eine  oberflächliche,  Verstand  aber  und  geistige
Befähigung  finden  sich  nicht  immer  mit  dem  Besitz  zusammen,  und  so  wird  das  Schülerpublikum
  an  den  Anstalten,  wo  niedrigeres  Schulgeld  zu  entrichten  ist,  oft  frischer,  empfänglicher,
  bildungsfähiger  sein  als  da,  wo  die  infolge  der  „Plutokratie“  eingetretene  Bildungstünche
  Knaben  und  Jünglinge  frühzeitig  blasiert,  zerstreut,  „nervös“  macht.  Manche  üblen
Erscheinungen  im  höheren  Schulwesen  der  norddeutschen  Staaten  lassen  sich,  so  wenig  man
es  zugeben  will,  einfach  aus  der  Zusammensetzung  des  Schülerpublikums  ableiten;  die  Mischung
sber  desselben  ist  vielfältig  vom  Schulgeld  abhängig.

Und  hier  sehen  wir  wieder  ein  weites  Feld  für  eine  zukünftige  Schulreform,  eine  solche
auf  sozialem  Gebiete,  die  selbst  eine  ausgedehnte  Schulgeldbefreiung  (in  Österreich  sind
oft  60°%/,  frei!)  nicht  herbeiführen  kann.  Soweit  wie  manche,  die  eine  völlige  Abschaffung
des  Schulgeldes  für  die  höheren  Schulen  verlangen,  wie  ja  auch  in  den  Jesuitenschulen  jeder
Zeit  der  Unterricht  unentgeltlich  war,  möchten  wir  nicht  gehen;  es  würde  mit  dieser  Freiheit
großer  Mißbrauch  getrieben  werden.  Die  Quote  muß  aber  möglichst  auf  das  bayerische
Maß  herabgesetzt,  daneben  mag  die  auch  von  Eulenburg  (Beiträge  zur  Oberlehrerfrage,  Leipzig
1903,  Teubner.  S.  106)  vorgeschlagene,  von  jedem  Bürger  zu  entrichtende  Schulsteuer  erhoben
werden.

Jetzt  nämlich  scheint  der  Mißbrauch,  den  Wohlhabende  und  Reiche  mit  ihrer
Zahlungsfähigkeit  treiben  dürfen,  indem  sie  ihre  Söhne  fast  ausschließlich  auf  höhere  Schulen
senden,  auch  sehr  verhängnisvoll  zu  werden:  dieser,  oft  nicht  für  höhere  Schulen  geeigneten
  Elemente  wegen  kommt  man  allmählich  zu  einem  Durchschnittemaß,  das  leicht  auch
tiefer  sinken  wird,  kommt  man  allmählich  zu  immer  leichteren  Prüfungen.  „Und  das  hat  zur
Folge“,  sagt  Paulsen,  (Reins  Enzyklopädisches  Handbuch,  2.  Aufl.  I.  S.  667)  „daß  die  Forderungen
  der  Natur  nicht  selten  schwer  gekränkt  werden.  Unfähige  werden  mit  unendlicher
  Mühe  notdürftig  abgerichtet  und  treten  in  die  leitenden  Stellen,  wo  sie
nichts  leisten  und  ihnen  selber  nicht  wohl  wird.  Und  andrerseits  wird  solchen,  die  zu  großer
Tätigkeit  innere  Begabung  mitbringen,  die  Gelegenheit  zur  Ausbildung  vorenthalten,
  indem  sie  bei  niederer  Dienstleistung  festgehalten  werden,  geht  ihr  Talent  der
Gesellschaft  verloren  und  sie  selber  haben  lebenslang  den  Druck  der  Verhältnisse  zu  tragen.
Das  also  wäre  ein  mögliches  Ziel  sozial-reformatorischer  Bestrebungen  und  ein
wirkliches  Ideal:  den  gesellschaftlichen  Beruf  in  Einklang  mit  dem  Naturberuf  zu
bringen.  Freilich  ein  Ideal,  dessen  Verwirklichung  nie  ohne  Rest  gelingen  wird,  schon  darum  ‘
nicht,  weil  es  ein  zuverlässiges  Mittel  der  Erkenntnis  der  natürlichen  Berufung  nicht  gibt.“

Ja,  welche  Aufgabe  im  Leben  geht  denn  überhaupt  ohne  Rest  auf?  Soll  man  deswegen
mutlos,  mit  pessimistischem  Lächeln  nun  zuschauen,  wie  das  junge  geistige  Leben  eines
Volkes  ohne  eingreifende  Hilfe,  ganz  von  selbst  sich  weiter  entwickelt,  wie  Weizen  und

!)  Für  den  dritten  Jungen  allerdings  braucht  wohl  in  der  Regel  kein  Schulgeld  gezahlt
zu  werden.