diesen  Worten  sein  wohlwollendes  Entgegenkommen  für  be—
rechtigte  Forderungen  und  erfüllbare  Wünsche  kundgegeben,
so  nahm  er  dennoch  keinen  Anstand,  in  seinen  weiteren  Ausführungen
  mit  Nachdruck  darauf  hinzuweisen,  daß  er  mit  aller
ihm  zu  Gebote  stehenden  Macht  alles  bekämpfen  und  zu  verhindern
  suchen  werde,  was  dem  Ansehen  und  den  Lebensbedingungen
  der  Armee  von  Nachteil  sein  könnte.  Nach  diesen  programmatischen
  Erklärungen  ging  der  Kriegsminister  auf  das  in  Beratung
  stehende  Thema  ein,  wobei  er  eine  scharfe  und  schlagende
Logik  entwickelte,  die  in  Verbindung  mit  einer  interessanten  und
lückenlosen  Beweisführung  ihre  Wirkung  bei  der  Volksvertretung
  nicht  verfehlte.  Der  Kriegsminister  stellte  sich  naturgemäß
  auf  den  Standpunkt,  daß  es  zur  Wahrung  der  Schlagbereitschaft
  der  deutschen  Wehrmacht  von  ungeheurer  Bedeutung
sei,  nicht  gegen  einen  Gegner  kämpfen  zu  müssen,  dem  es  gelungen
  ist,  Blößen  in  unseren  Heeresrüstungen  zu  erspähen.
Sich  dagegen  zu  schützen,  sei  für  die  Sicherheit  des  Vaterlandes
ein  besonders  wichtiges  Gebot,  wenn  man  einen  wichtigen  Faktor
  des  Erfolges  nicht  freiwillig  aus  der  Hand  geben  oder  mit
anderen  Worten  von  vornherein  überhaupt  auf  den  Erfolg  verzichten
  wolle.  Der  Kriegsminister  beleuchtete  dann  im  weiteren
  Verlauf  seiner  Rede  die  Lücken  des  Gesetzes  von  1893  und
argumentierte  einfach  und  schlicht  wie  folgt:  „Wenn  jeder,  der
sich  einer  Körperverletzung  schuldig  macht,  durch  das  Gesetz
mit  einer  empfindlichen  Strafe  bedroht  wird,  so  ist  es  wirklich
kaum  zu  verstehen,  warum  der,  der  unter  derselben  Voraussetzung
  die  Sicherheit  des  Reiches  gefährdet,  ohne  Strafandrohung
  bleiben  soll;  dabei  ist  es  für  mich  ganz  ohne  Belang,
  wer  sich  einer  solchen  Handlung  schuldig  macht.“

Von  besonderer  Bedeutung  waren  dann  die  Auslassungen
des  Kriegsministers,  soweit  sie  sich  auf  die  Publizistik  bezogen,
Auslassungen,  die  in  gewissen  reaktionären  Kreisen  sicherlich
ihre  Wirkung  nicht  verfehlt  haben  werden,  insbesondere  wenn
man  in  Erwägung  zieht,  daß  die  Presse  gerade  von  preußischen
Ministern  eher  als  Stiefkind  denn  als  Schoßkind  behandelt  zu