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Seit  fast  siebenhundert  Jahren  regieren  sie  in  unnnterbrochener
Herrscherreihe  ihr  Heimathland  und  seit  mehr  als  sechshundert
Jahren  die  schöne  Pfalz  am  Rhein.  Fast  zweihundert  Jahre
lang  hatten  bayrische  Prinzen  das  Kurfürstenthum  Köln  inne.
Ein  Wittelsbacher  trug  die  Krone  von  Vöhmen,  einer  die  von
Griechenland.  Vierundsechzig  Jahre  lang  herrschten  Wittelsbacher
  als  Könige  in.  Schweden,  und  Karl  XII.,  der  Held  des
Nordens,  einer  der  berühmtesten  Namen,  welchen  die  Weltgeschichte
weiß,  war  wittelsbachischen  Geschlechts,  das  drei  Kaiser  des
dentschen  Reiches  zu  seinen  Mitgliedern  zählt  und  sich  allein
unter  allen  seit  einem  halben  Jahrtausend  in  Deutschland  regierenden
  Fürstenhäusern  noch  rühmen  kann,  dem  Reiche  Kaiser
gegeben  zu  haben.

Otto  I.,  der  Aeltere,  Pfalzgraf!)  von  Scheyern,  Landgraf
  zu  Wittelsbach,  ward  am  9.  Juni  1180  auf  dem  Reichstag
  zu  Altenburg  in  Sachsen  von  Kaiser  Friedrich  I.,  dem
Rothbärtigen,  mit  dem  Herzogthum  Bayern  belehnt.  Dreißig
Jahre  lang  war  Otto  der  Schrecken  der  Italiener,  der  Ruhm
der  Deutschen,  der  Feldhauptmann  des  Reichsheeres,  der  Erste
im  Rathe,  die  Stütze  des  Kaisers  gewesen.  Als  er  endlich  als
Anerkennung  seiner  Verdienste  Bayern  erhielt,  war  dieses  Herzogthum
  so  verstümmelt,  daß  es  nicht  viel  mehr  als  das  Hausgut
  der  Wittelsbacher  in  sich  schloß.  Diese  erwarben  aber  (1227)
die  Pfalz  am  Rhein,  und  die  Besitzungen  von  mehr  als  dreißig
ausgestorbenen  Dynastengeschlechtern  fielen  ihnen  zu  im  Laufe  der
nächsten  drei  Jahrhunderte.

)  Otto  der  Aeltere  besaß  das  bayrische  Pfalzgrafenamt,  die  erste
Würde  nach  der  herzoglichen  und  von  dieser  ganz  getreunt.  Seit  Jahrhunderten
  vererbte  sich  das  Pfalzgrasenthum  in  Bayern  in  dem  Geschlechte  der
Schyren  und  umfaßte  die  Vogtei  über  die  königlichen  und  kaiserlichen  Güter
im  Herzogthum.  Auch  nahm  der  Pfalzgraf  als  kaiserliche  Behörde  Klagen
an,  wenn  Bischöfe  und  Aebte  oder  freie  Landsassen  sich  durch  den  Herzog
beschwert  fühlten.

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