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Wuth;  Söhne  erheben  gegen  ihre  Väter  die  freveluden  Hände,
und  Bayern  werden  durch  Bayern  gemordet.  Da  erbleichte
Bayerns  Stern,  und  Habsburg  und  Hohenzollern  hatten  es
über  Wittelsbach  gewonnen.  Zuletzt  gab  noch  der  Landshuter-Erbfolgekrieg
  (1504)  dem  habsburgischen  Kaiser  Maximilian  I.
Gelegenheit,  sich  von  Bayern  drei  tirolische  Aemter  mit  Kufstein
am  Inn  anzueignen.

Wiederum  war  das  Glück  mit  Bayern.  Die  vielen  Zweiglinien
  des  Wittelsbacher-Stawmes  in  Bayern  starben  aus  und  die
lange  getrennten  Landestheile  vereinigten  sich  wieder  (1545)  zu
einem  Herzogthum,  dessen  Untheilbarkeit  Herzog  Albrecht  IV.,
der  Weise,  von  der  Linie  Bayern-München,  grundgesetzlich  durch
Einführung  des  Nachfolgerechtes  des  erstgebornen  Prinzen  vorher
  schon  festgestellt  hatte  (1506).  Daß  die  Habsburger  die
Geltendmachung  der  Primogenitur  zu  hindern  und  damit  die
Quelle  der  Ohnmacht  Bayerns  ofsen  zu  halten  suchten,  wer
wird  sich  darüber  wundern  wollen?  Eitle  Bemühung.  Sobald
sich  die  Bayern  wieder  als  ganzes  Volk  fühlten,  wuchs  auch
des  Landes  Macht.  Zur  Zeit  der  Kirchentrennung  genoß  Bayern,
obwohl  so  klein  an  staatlichem  Umfang,  das  Ansehen  einer  europäischen
  Großmacht.  Aber  sein  Herzog  Wilhelm  IV.,  der  Standhafte,
  war  ein  kluger  Mann  und  verfolgte  eine  gegen  die  habsburgischen
  Pläne  gerichtete  Politik.  Er  trat  1526  als  Mitwerber
um  Böhmens  Krone  auf,  und  als  er  dem  schlauern  Habsburger
Ferdinand  weichen  mußte,  nährte  er  den  Plan  sich  dem  jenem
blutsverwandten  Kaiser  Karl  V.  in  Deutschland  als  Gegenkönig
aufzuwerfen.  Das  Projekt  kam  nicht  zur  Ausführung;  dagegen
bündete  Wilhelm,  von  richtiger  Erkenntniß  der  Staatsinteressen
geleitet,  mit  den  protestantischen  Fürsten  gegen  den  Kaiser  (1531).))
Leider  ließ  er  sich  doch  wieder  von  diesem  durch  Versprechungen

!)  Rommel,  Philipp  der  Großmüthige.  Gießen  1830.  III.