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An  Herru  Haciver  meines  Erstgebornen  Erzieher.

Vor  Allem  die  Bezeugung  meiner  Zufriedenheit  mit  der,
schon  in  der  kurzen  Zeit,  daß  Sie  bei  meinem  Sohne  sind,
bewirkten  vortheilhaften  Veränderung.  Was  den  Unterricht
betrifft,  setze  ich  Folgendes  fest:

Von  Anfang  November  bis  Ende  Dezember  (Sonntag
und  Feiertag  ausgenommen):

Täglich  2  halbe  Stunden,  in  welchen  Sie
ihn  werden  lesen  lernen.

Ich  sage  2  halbe  Stunden,  weil  sie  nicht
in  dieselbe  Tageszeit  fallen  dürfen;  dieses
gilt  für  alle  hinfolgende  Unterrichtszeit
gleichfalls.

—  —  Januar  —  Februar  täglich  zwei  Dreiviertelstunden.

—  —  März  —  Juni  täglich  zwei  Stunden.  Mit  dem
Monat  März  kann  auch  nebstdem  täglich  /  Stunde,  aber
nicht  sitzend,  sondern  im  Zimmer  auf=  und  niedergehend,
mit  dem  Kopfrechnen  zu  lernen  verwendet  werden,  aber  zu
keiner  bestimmten  Zeit  im  Tage.  Mit  dem  Monat  März
hat  der  förmliche  Religionsunterricht,  den  Sie  gleichfalls
ertheilen  werden,  zu  beginnen,  und  im  Juni  die  vom  Hofbibliothekar
  Lichtenthaler  zu  geschehende  Unterweisung  im
Klavierspielen;  welches  beide  auch  in  zwei  zum  Unterrichte
festgesetzten  Stunden  zu  verrichten;  von  welchem  im  Juni
zum  Klavier  täglich  eine  Viertelstunde  zu  nehmen.  Dieses
gilt  bis  ich  anders  bestimme.  In  welchem  dieser  Monate
Sie  es  für  geeignet  finden,  beginnen  Sie  meinem  Sohne
kleine  Fabeln  und  Erzählungen  auswendig  lernen  zu  lassen.
Das  Gedächtniß,  was  für  einen  Fürsten  so  wichtig  ist,
muß  geübt,  muß  geschärft  werden.  Dahin  streben  Sie,  daß
religiöses  Gefühl  meinen  Sohn  durchlebe,  wie  das  Blut
den  Körper,  so  jenes  die  Seele.  Gottesfurcht  mehr  noch

Müuller,  König  Max  II.  1

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