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Andenken  gewidmet,  und  in  seiner  Stimme  merkt  man  die  Wehmuth.
  Dann  aber  erhebt  sich  seine  Stimme  mit  Kraft:

„Ich  bin  stolz,  Mich  einen  konstitutionellen  König
zu  nennen.  Damit  jede  Erinnerung  an  frühere  Verirrungen
  entschwinde,  habe  Ich  Mich  entschlossen,
eine  volle  Amnestie  für  alle  politischen  Verbrechen
und  Vergehen  zu  erlassen.“

Und  jetzt  erhebt  sich  die  ganze  Versammlung  zu  einem  mächtigen
„Hoch!“  Die  Damen  auf  den  Gallerien  schwenken  ihre  Tücher.
Der  König  dankt  heiter  und  sichtbar  befriedigt.  Aber  die  Königin
  weint.  —  Der  König  fährt  fort  sein  Reform-Programm
zu  entwickeln;  die  Beifallsbezeugungen  der  Versammlung  begleiten
  es  Satz  für  Satz.  Die  angekündigte  Aufhebung  des  Lotto,
die  beabsichtigte  Beschickung  der  Volksvertretung  am  deutschen
Bunde  werden  mit  Enthusiasmus  begrüßt.  Aber  der  Jubel
steigert  sich  zum  Sturm  des  Beifalls,  als  der  König  also  endet:

„Das  Ergebniß  dieses  Landtags  bestimmt  Bayerns
Stellung  in  Deutschland.  Lassen  Sie  uns  vorleuchten
  allen  seinen  Stämmen.  Unser  Wahlspruch  seit:
Freiheit  und  Gesetzmäßigkeit!“

Die  ungeheure  Mehrheit  des  Volkes  wollte  nicht  Neuerungen,
sondern  nur  den  ungeschmälerten  Genuß  schon  zugestandener
Rechte.  Und  als  das  Volk  die  herzlichen  Versicherungen  eines
Fürsten  vernahm,  auf  den  es  längst  seine  Hoffnung  gesetzt  hatte,
war  auch  die  Harmonie  zwischen  Regent  und  Regierten  sofort
hergestellt.  Ohne  Straßenschlachten  ward  eine  neue  Epoche  in
der  staatlichen  Entwicklung  Bayerns  eingeleitet.  Kein  Blut
röthete  die  Gassen  der  Hauptstadt,  wohl  aber  vergoldete  sie  der
Glanz  unzähliger  Freudenflammen.  In  die  Freude  jener  Tage
mischte  sich  nicht  das  Röcheln  der  Sterbenden,  und  die  Bayern
hatten  zum  Herzen  ihres  Königs  dringen  können,  ohne  erst
Batterien  zu  stürmen  und  Bataillone  der  eigenen  Landeskinder

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