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andern  Urtheilen,  die  nicht  von  einem  Grundsatze  abgeleitet,
sondern  willkürlich  aufgestellt  sind,  rechten  wir  nicht.

König  Max  II.  war  eine  von  Ursprung  aus  aristokratisch
angelegte  feine  Natur  und  das  monarchische  Prinzip  sein  unangreifbares
  Dogma.  Geburt  und  Erziehung  mögen  dieses  Prinzip
wohl  begründet  haben  —  aber  die  Hauptsache  ist,  daß  die  Theorie
über  dasselbe  in  ihm  auch  zur  wissenschaftlichen  Ueberzeugung
  gereift  war.  Denn  wenn  auch  das  Selbstvertrauen
auf  systematisches  Wissen  nicht  zu  den  stärksten  Seiten  im
Charakter  des  Königs  gehörte,  besaß  er  doch  einen  tüchtigen
Stock  positiver  und  spekulativer  Wissenschaften.  Aber  weit  aus
am  gründlichsten  hatte  er  sein  Nachdenken  auf  das  Prinzip  der
Monarchie,  seinem  Wesen  und  Begriffe  nach,  gelenkt.  Ihm
war  der  Staat  nicht,  wie  eine  neuere  Doktrin  aufstellt,  das
Produkt  einer  zufälligen  Vereinigung  zum  Schutze  der  Vereinsglieder
  und  zur  Verfolgung  der  bloß  von  letzteren  aufgestellten
Zwecke.  Der  König  betrachtete  den  Staat  als  sittlichen  Organismus.
  Darum  hatte  das  Regententhum  für  ihn  wesentlich
die  Aufgabe,  das  Staatsleben  im  Sinne  des  sittlichen  Staatszweckes
  zu  leiten.  Insofern  nun  das  Wirken  der  Gottheit  darin
besteht,  die  Menschheit  überhaupt  in  Erfüllung  ihrer  sittlichen
Bestimmung  zu  leiten,  in  so  ferne  erscheint  die  Macht  des
Herrschers  im  Staate,  der  seinem  sittlichen  Zwecke  gemäß  nur
eine  concrete  Erscheinung  für  die  allgemeine  sittliche  Menschenbestimmung
  ist,  allerdings  als  ein  Abglanz,  ein  Ausfluß  des
göttlichen  Wirkens.  So  entsteht  das  Herrscherthum  „Von
Gottes  Gnaden.“

zährend  aber  König  Max  II.  das  monarchische  Prinzip
nach  Theorie  und  Praxis  zu  wahren  suchte,  unterschied  er  sich
doch  von  den  meisten  Regenten,  die  ihre  Kronen  „vom  Tisch
des  Herrn“  zu  nehmen  pPflegen.  Dadurch  nämlich,  daß  dieses
Prinzip  für  ihn  nicht  bloß  Rechte  bot,  sondern  auch  —  und