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das  ist  der  Schwerpunkt  —  Pflichten  in  sich  schloß.  Und
gerade  die  Regenten-Pflichten  waren  es,  die  den  Gegenstand
  einer  oft  ängstlichen  Gewissensprüfung  bildeten.

„Was  er  that,  geschah  mit  Ueberlegung,  nach  reiflicher
Abwägung  des  Für  und  Wider;  er  war  von  dem  Gefühle
seiner  Verantwortlichkeit  vor  dem  obersten  Richter  durchdrungen
  und  bangte  oft  vor  der  möglichen  Tragweite  seiner
  Verfügungen.  Er  war  das  Gewissen  auf  dem
Thron.“  )

Wie  sehen  wir  anderwärts  das  monarchische  Prinzip
aufgefaßt?  —  Als  den  Versuch  eine  Art  Unfehlbarkeit  des
Monarchismus  zu  gründen;  d.  h.  jeder  Fürstenwille,  wie  er
sich  auch  zeige,  weise  oder  thöricht,  gerecht  oder  schlecht,  sollte
an  und  für  sich  schon  geachtet  und  aufrecht  erhalten  werden.
Kurz,  es  gebar  die  Theorie  vom  „beschränkten  Unterthanenverstande.“
  Vor  einem  solchen  Richterstuhle  müssen  natürlich  die
Herrscher  immer  Recht,  die  Beherrschten  stets  Unrecht  haben.
Die  Früchte  dieses  Prinzips  haben  wir  bis  zur  Stunde  vor
Augen  in  Deutschland  und  es  scheint,  als  sollten  unsere  Enkel
noch  daran  zu  zehren  haben.  Dieses  Prinzip  hat  in  Berlin
und  Wien  die  Pflastersteine  mit  Strömen  Bürgerblut  gewaschen
und  noch  früher  sogar  dem  türkischen  Sultan  den  weiten  Mantel
christlicher  Liebe  abgeben  müssen.  Ohne  Schamröthe  warf  man
ihm  den  Mantel  um  und  bedeckte  so  —  den  Mord  von  fast

einer  Million  Christen.  Dieses  Prinzip  sollte  vor  Allem  die

Interessen  der  Fürsten  wahren  —  als  ob  es  deren  von  der
Wohlfahrt  des  Staates  gesonderte  gäbe  —  und  sollte  sich  gegen
den  revolutionären  Schwindel  richten.  So  ward  es  denn  zum
Medusenhaupte,  vor  dem  die  bürgerliche  Freiheit  versteinert

1)  Wörtliche  Stelle  aus  den  dem  Verfasser  dieser  Schrift  von  geehrtester
  Hand  zugekommenen  Aufzeichnungen.