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hängigsten  gehören,  Abends  beim  Bier.  „Hört!  begann  der
Eine,  ich  war  heute  Vormittags  um  zehn  Uhr  zur  Audienz  beim
Könige.  Ueber  eine  Stunde  fragte  der  König  mit  mir  in
einer  bis  auf's  Kleinste  eingehenden  Weise  bezüglich  der  Gewerbefrage.“
  —  „Virklich?  sagte  der  Zweite,  nun  ich  war  gestern
zum  König  beschieden;  er  unterhielt  sich  gewiß  ebenso  lange  mit
mir  über  denselben  Gegenstand.“  —  „Und  ich,  bemerkte  der
Dritte,  war  vor  vier  Tagen  aus  demselben  Grunde  in  Audienz.“

Wie  in  gewerblichen  Sachen,  ebenso  ängstlich,  fast  umständlich,
  war  er  in  Dingen,  welche  die  socialen  und  geistigen
Interessen  überhaupt  berührten.  Gegenstände  von  irgend  welcher
Wichtigkeit  für  das  staatswissenschaftliche  oder  sociale  Leben  nahm
er  nie  in  Angriff  oder  erledigte  sie  wenigstens  nicht  ohne  die
genaueste  Enqucte,  mitunter  dabei  die  Empfindlichkeit  der  Minister
berührend.  Im  Momente  der  Ausführung  gehörte  dann  der
König  stets  zu  den  über  die  auszuführende  Sache  Bestunterrichteten.


So  wohlwollend  der  König  sonst  war,  so  strenge  Ansichten
verfolgte  er  in  Begnadigungssachen.  „Der  Ausspruch  der
Gerichte  ist  mir  ein  Evangelium,“  und  „üat  justitia“  das
waren  seine  Grundsätze.  Besonders  galt  dies  von  jenen  Strafsachen,
  die  in  den  zwei  Instanzen  gleichförmig  entschieden  worden
waren.  Wenn  es  jedoch  dem  Verurtheilten  oder  seinem  gesetzlichen
  Vertreter  gelang,  neue,  wirkliche  Milderungsgründe  beizubringen,
  dann  ließ  sich  aber  auch  der  König  um  so  angelegener
sein,  daß  diese  Gründe  allseitig  gewürdigt  wurden.  Es  kam
öfter  vor,  daß  in  solchen  Fällen  der  König  Anweisung  gab,  die
Darstellung,  wie  sie  aus  dem  Ministerium  zuerst  an  ihn  kam,
wieder  umzuarbeiten  und  bei  dem  wiederholten  Vortrage  die
Milderungsgründe  genauer  zu  wägen.  Außer  den  politischen
Strafsällen  ertheilte  der  König  keine  Begnadigung  im  vollen
Sinne  einer  Wiedereinsetzung  in  den  vorigen  Stand.  Nicht  weil

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