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lange  als  möglich  nur  Ständeversammlungen  (zuerst  Provinzial-,
dann  Reichsstände)  zu  gewähren  gesucht.  Welchen  Schauder  hat
nicht  Friedrich  Wilhelm  IV.  von  Preußen  vor  einer  Landes-Volksvertretung
  geäußert!  Eher  setzte  er  seine  Krone  in  Gefahr.  Erst
mußten  die  Feuerschlünde  seiner  Garden  das  Verlangen  nach  Volksvertretung

  beantworten.  Erst  mußten  Ströme  Bürgerblut  sein  Herz

erweichen,  bis  er  in  eine  Vertretung  des  ganzen  Volkes  willigte.

Der  Unterbau  der  Volksvertretung  ist  das  Wahlrecht.
Wer  hat  das  Recht  zu  wählen?  Kein  Volk  hat  bis  zur  Stunde
diese  Frage  durch  seine  Einrichtung  des  Wahlrechtes  endgültig
und  ganz  befriedigend  gelöst.  Aber  ganz  gewiß  ist  es  eine
Abgeschmacktheit,  das  Wahlrecht  lediglich  an  einen  Census  nach
dem  Besitze  zu  binden.  Denn  da  wird  der  Besitz  zur  Bürgertugend
  erklärt  und  der  Geldsack  bevorrechtet,  was  die  roheste
und  widerlichste  aller  Bevorrechtungen  ist.  Der  große  Washington
  hat  die  Unsinnigkeit  des  Census  schlagend  nachgewiesen,  indem
er  sagte:  Um  Volksvertreter  zu  sein,  verlangt  man  von  mir  ein
Besitzthum  von  dreißig  Dollars.  Gut.  Ich  habe  einen  Esel
von  diesem  Werthe  und  werde  Volksvertreter.  Ein  Jahr  darauf
stirbt  mein  Esel,  mit  ihm  mein  Besitzthum,  und  ich  kann  nun
nicht  länger  Volksvertreter  sein.  Nun  frage  ich:  Wer  ist  eigentlich
Volksvertreter?  Ich  oder  der  Esel?

Bis  zum  Regierungsamtitte  des  Königs  Max  II.  gab  es
in  Bayern  keine  eigentliche  Volksvertretung.  Die  bis  dahin
übliche  Ständeversammlung  hatte  die  eidliche  Verpflichtung  des
ganzen  Landes  Wohl  ohne  Rücksicht  auf  besondere  Stände  und
Klassen  zu  berathen,  aber  sie  war  nicht  durch  freie  Wahlen  aus
dem  ganzen  Volke  ohne  Unterschied  der  Stände  hervorgegangen.
Vielmehr  war  das  Prinzip  des  mittelalterlichen  Ständewesens
festgehalten.  Die  adeligen  Gutsbesitzer  mit  Gerichtsbarkeit  wählten
ein  Achtel,  die  Geistlichen  gleichfalls  ein  Achtel  aller  Abgeordneten
aus  ihrem  Stande.  Die  übrigen  Dreiviertel  gingen  allerdings

Müller,  König  Max  II.  19