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aus  allgemeiner  Wahl  hervor,  aber  die  Wahlfähigkeit  war  beschränkt,
  Stadt  und  Land  von  einander  geschieden  und  die  Vertretung
  von  Stadt  und  Land  war  an  einen  größeren  Grundbesitz
oder  Gewerbebetrieb,  also  an  einen  Cenfus  —  man  denke  an
Washingtons  Esel  —  gebunden.,

Das  neue  Wahlgesetz  vom  4.  Juni  1848  schuf  die  Grundlage
  einer  vernünftigen  Landes-Volksvertretung.  Wählen  kann
nun  jeder  Staatsbürger,  sowie  jeder  volljährige  Staats-Angehörige,
  welcher  erweislich  den  Verfassungseid  geleistet  hat,
dem  Staate  eine  direkte  (gleichviel  ob  eine  große  oder  kleine)
Steuer  entrichtet  und  nicht  wegen  eines  gemeinen  Vergehens  oder
Verbrechens  verurtheilt  worden  ist.  Die  ersten  Wahlen  —
Urwahlen  —  geschehen  frei  in  bestimmten  Wahlbezirken,  und
Jeder  ist  in  dem  Bezirk  wahlberechtigt,  in  dem  er  seinen  Wohnsitz
hat  oder  mit  Grundbesitz  ansässig  ist.

Aus  den  Urwahlen  gehen  die  Wahlmänner  hervor.  Als
Wahlmann  kann  jeder  bayrische  Staatsbürger,  der  das  fünfundzwanzigste
  Lebensjahr  zurückgelegt  hat  und  die  übrigen  erwähnten
  Eigenschaften  besitzt,  gewählt  werden,  aber  nur  in  dem
Urwahl=  oder  Gemeindebezirk,  wo  er  seinen  Wohnsitz  hat  oder
wo  er  mit  Grundbesitz  ansässig  ist.  Die  Wahlmänner  erwählen
die  Abgeordneten  zum  Landtag.  Während  aber  zum  Wahlmann
nur  ein  mit  vollem  Bürgerrecht  Ansässiger  wählbar  ist,  kann  zum
Abgeordneten  jeder  Bayer  gewählt  werden,  der  das  dreißigsle
Lebensjahr  zurückgelegt  hat,  eine  direkte  Stener  entrichtet  und
nicht  wegen  gemeinen  Vergehens  oder  Verbrechens  verurtheilt
worden  ist.  Weder  die  Ausübung  des  Wahlrechtes  noch  die  Wählbarkeit
  ist  an  ein  besonderes  Glaubensbekenntniß  gebunden.  Die
freie  Wahl  der  Abgeordneten  ist  an  keinen  Wahlbezirk  geknüpft.
In  Summa:  Hauptsächlich  Intelligenz,  Rechtschaffenheit  und
Vaterlandsliebe  führen  in  den  Saal  der  Abgeordneten-Kammer,
wie  es  allein  recht  und  vernünftig  ist.