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Aus  den  Grundsätzen  der  Volksvertretung  ergibt  sich  mit
Noethwendigkeit,  daß  sie  sich  selbst  regiere,  d.  h.  sie  übt  die  Polizei
  in  ihrem  Hause  und  gegen  ihre  Mitglieder  aus,  setzt  sich
ihre  Geschäftsordnung  fest  und  wählt  ihre  Vorsitzenden  selbstäundig
  u.  s.  w.  Auch  dieses  Recht  erlangte  der  Landtag  fast  vollständig
  von  König  Max  II.  Nur  der  erste  Präsident  der  Reichsräthe
  wird  vom  König  ernannt.  Ferner  nehmen  die  Abgeordneten
  jetzt  ihre  Plätze  im  Sitzungssaale  nach  Belieben  ein,  was
früher  nach  dem  Loose  geschah.

Ein  anderes  wesentliches  Merkmal  einer  unabhängigen
Volksvertretung  ist  das  Recht  der  Initiative;  d.  h.  das  Recht
neue  Gesetze  zu  beantragen  und  Abänderungsvorschläge  bezüglich
der  bestehenden  Gesetze  einzubringen.  Auch  diesem  Erforderniß
ward  von  Max  II.  entsprochen.

In  der  absoluten  Monarchie  herrscht  der  Wille  des  Monarchen,
  in  der  repräsentativen  soll  allein  das  Gesetz  regieren.
Um  diesem  Grundsatz  praktischen  Werth  zu  verleihen,  sind  nicht
nur  die  Kammern  des  Landtags  als  Wächter  der  Verfassung
speziell  anerkannt,  sondern  es  ist  ihnen  auch  ein  Mittel  gegeben
worden,  absichtlichen  Verletzungen  der  Staatsverfassung  oder  auch
nur  fahrlässigen  Verletzungen  eines  Staatsgesetzes,  begangen
durch  Handlungen  oder  Unterlassungen,  zu  begegnen.  Nach  dem
Gesetze  vom  4.  Juni  1848,  die  Verantwortlichkeit  der  Minister
betreffend,  können  die  Minister  wegen  Gesetzes=  und  Verfassungsverletzungen
  von  dem  Landtage  in  Anklagezustand  versetzt  werden,
welche  Anklage  vor  einem  unter  Zuziehung  von  Geschwornen  zu
bildenden  Staatsgerichtshofe  abgeurtheilt  wird.

Das  sind  die  Reformen  bezüglich  der  Volksvertretung.

Von  bürgerlicher  Freiheit  und  Gesetzesherrschaft  kann  da
keine  Rede  sein,  wo  ein  schlechtes  Strafverfahren  und  die  Willkür
des  Polizeistockes  herrscht.  Namentlich  wird  die  Untersuchungshaft
  freiheitsfeindlichen  Regierungen  eine  eiserne  Ruthe  für

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