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überwachen.  Aber  just  daran,  nicht  an  der  Menge  der  Gesetze
fehlte  es  allenthalben.  !)

!)  In  der  Sitzung  vom  1.  Mai  1848  sprach  ein  Mitglied  der  Abgeordneten-KRammer:
  „Ich  glaube,  mehrere  Herren  werden  hier  sein,  die  wissen,
daß  mancher  Unterthau  fünf,  sechsmal  zu  Gericht  laufen  muß,  bis  er  einen
Hppothekenbrief  bekömmt.  .  ..  Beim  Stadtgerichte  ist  es  eisbe  Frende,  wie
human  man  da  behandelt  wird;  beim  Landgerichte  aber,  sage  ich  Ihnen,
wird  der  Bauer  berumgestoßen,  wie  der  Knecht  sein  Vich  herumstößt.“  Der
erste  Präsident  entgegnete:  „Der  Gegenstand,  den  Sie  berühren,  ist  nach
meiner  Ueberzeugung  sehr  begründet..  Mau  hängt  bei  Landgerichten
oft  von  der  Gnade  der  Schreiber  ab,  nicht  zu  erwähnen  dessen,  was  nöthig
ist,  um  diese  Gnade  herbeizuführen.  Wir  hoffen  von  der  bessern  Gestaltung
der  Gerichtsverfassung  Abhilfe.“

Aber  vor  einigen  vierzig  oder  fünfzig  Jahren  mag  es  noch  bunter
am  Landgericht  zugegangen  sein.  Wir  wollen  folgendes  Exempel  aus  Lang's
Memoiren  anführen.  „Ein  Herr  von  B.,  früher  Stadtcommissär  in  Nördlingen,
  war  der  Gemahl  einer  Gräfin  von  Preyssing  und  durch  ihre  und
Gottes  Guade  Landrichter  in  Beilngries.  Dieser  schöpfte  die  Entscheidungs.
gründe  aller  seiner  Sprüche  aus  der  obern  oder  unteren  Thüre  seiner  Amtsstube,
  in  welche  die  Parteien  eintraten.  War's  die  obere,  so  schrie  er:
„Seid's  schon  bei  der  Frau  Gräfiu  gewesen“  welches,  wie  er  wußte,  nach
diesem  Eingang  nicht  sein  konnte,  worauf  es  dann  weiter  hieß:  „Nun,  so
geht's  der  Weil  zur  Frau  Gräfiu.“  Traten  hingegen  die  Parteien  zur  anderen
  Thüre  herein,  wozu  bloß  die  Frau  Gräfin  den  Schlüssel  hatte,  so
ersah  er  daraus,  daß  die  Abfindung  ihre  Richtigkeit  habe,  worauf  nun  die
gewünschte  beste  Abfertigung  erfolgte.  —  Er  pflegte  seine  Assessoren  mit  „Eranzureden
  und  als  sich  einer  derselben  das  nicht  gefallen  lassen  wollte,  fragte
er  seinen  mit  dem  großen  Fanghund  neben  ihm  stehenden  Schergen:  „Was
meinst  du  Seppel,  wollen  wir  den  Assessor  nicht  mit  Hunden  nausheten?“
Der  Scherge  erwiederte:  „Wie's  Ihr  Gnaden  schaffen,  's  kann  gleich  ge
schehen“  —  und  es  geschah  so.  —  Der  Charfreitag  in  Beilmries  wurde  gewöhnlich
  mit  einem  theatralischen  Aufzug  gefeiert,  der  die  Krenzigung  Christi
nach  allen  Umständen  vorstellen  sollte.  Einem  Taglöhner,  genannt  der
Simondeo,  war  gegen  Bezahlung  die  Rolle  des  Herrn  Christus  zugetheilt,
die  ihm  keine  geringe  Anzahl  Prügel  von  Seiten  der  mitspielenden  Kricgs.
knechte  zuzog.  Der  Herr  Landrichter  glaubte,  die  Darstellung  noch  mehr  zu
verherrlichen,  wenn  er  überdieß  noch  auf  den  Herru  Christus  seinen  Lieblings
hund  hette,  der  aber  den  Taglöhner  so  entsetzlich  erschreckte,  daß  er  den
Kriegsknechten  ausriß  und  in  ein  nahes  Wasser  sprang.  Von  hier  wieder
herausgezogen,  mußte  er  sich  bequemen,  wassertriefend  das  Hangen  am
Kreuze  vorzustellen.  Als  er  aber  bei  dem  Ausrufe:  „Mich  dürstet!“  ein
weißes  Bier  hinauf  gereicht  erhielt,  rief  er  mit  der  gewöhnlichen  bayrischen
Fluchformel  wüthend  um  braunes.  Ueber  dieses  ungeschickte  Extemporisiren

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