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Und  endlich  —  —  es  gab  keine  Freiheit  der  Presse,  um
die  vorhandenen  Uebel  aufzudecken,  um  deren  Heilung  zu  be—
sprechen,  um  zu  tadeln,  zu  loben,  zu  ermahnen.  Jeder  mißliebige
  Gedanke  ward  in  der  polizeilich  hiefür  errichteten  Scharfrichterei
  —  Censur  —  ohne  Pardon  hingerichtet.  Erst  das
Preßedikt  vom  4.  Juni  1848  hat  die  Freiheit  der  Presse
und  des  Buchhandels  gewährleistet.  Gegen  Mißbrauch  ward
das  Gesetz  vom  17.  März  1850  geschaffen.  Wo  der  freie
Austausch  der  Meinungen  gehemmt  ist,  da  geht  die  Regierung
auf  schlimmen  Wegen;  denn  das  empfindlichste  Reagens  auf  die
Qualität  einer  Staatsregierung  ist  die  Preßfreiheit.  Mit  dieser
steht  in  innigem  Zusammenhang  das  Recht,  öffentliche  Angelegenheiten
  in  Versammlungen  zu  berathen  und  sich  in  Vereine
zusammen  zu  thun  für  Zwecke  des  Staates,  der  Religion,  Geselligleit,
  Wissenschaft,  der  Gewerbe,  des  Handels,  der  Landwirthschaft
  u.  s.  w.  Auch  dieses  Recht  ist  durch  Gesetz  vom
26.  Februar  1850,  „die  Versammlungen  und  Vereine  betr.“
verbürgt.  Ein  wesentlicher  Faktor  des  Staatslebens  ist  gerade
der  Alles  durchdringende  Vereinsgeist.  In  tausend  Formen
stellt  er  sich  in  allen  Lebensverhältnissen  in  England  wirksam
dar,  von  den  großen  Handelsgesellschaften  an,  deren  Schiffe  in
allen  Winkeln  des  Weltmeeres  segeln,  bis  herab  zum  Vereine
für  Fütterung  herrenloser  Hunde.

gerieth  der  Herr  Landrichter  so  in  Zorn,  daß  er  die  Strafe  des  Kreuzes  auf
der  Stelle  in  fünfundzwanzig  Prügel  umwandeln  ließ.“

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