1##m?m

5

W  ––  –—
*5

—

298

Zweites  Knpitel.

Konig  AMlax  ll.  raumt  die  Reste  der  Barbarei  weg  —  Widerstand  der  Conlervativen.

  —  Besthaupt.  —  Blutzehent.  —  Ein  sreier  Bauernstand  geschassen.

  —  Die  Regierung  hall  den  Feudalen  ein  Bild  vor.  —  Ablosbarkeit

des  Lehenssverbandes.  —  Berbesserung  der  Rechtspflege.  —  Aotariat.  —
GEleichheit  vor  dem  Geletze.

W.  eine  Regierung  die  Reste  der  Barbarei
weggeschafft  hat,  so  hat  sie  das  Ihrige  gethan.  So
sagt  Thaer,  der  Vater  der  deutschen  Landwirthschaft.

Im  Jahre  1808  war  die  Barbarei  der  Leibeigenschaft
in  Bayern  ausgerodet  worden.  Die  Lasten  derselben  waren  geblieben.
  In  dem  auf  dem  Prinzip  des  Constitutionalismus  errichteten
  neuen  Staatsgebäude  ragten  noch  häßliche  Pfosten  des
gestürzten  Feudalwesens.  Der  Bauer  war  nicht  Grundherr,  sondern
  nur  Grundholde  seines  Gütchens.  Er  arbeitete  nicht  für
sich  und  seine  Familie,  sondern  für  einen  Zweiten  und  Dritten,
welches  die  Obereigenthümer  des  Bodens,  die  Gutsherren  waren.
Er  hatte  darum  auch  kein  sonderliches  Interesse,  den  Acker  mit
dem  Schweiße  seiner  Arbeit  ertragsfähiger  zu  machen;  denn
Andere  ärnteten,  wo  er  gesät.  So  lag  die  Landeskultur  darnieder.
  Die  Feudallasten  saßen  auf  den  vergrabenen  Schätzen
des  Landes,  wie  weiland  Laban,  der  filzige  alte  Jude,  auf  seinen
verschlossenen  Geldkisten.

Dem  Regierungsantritt  des  Königs  Max  II.  war  es  vorbehalten,
  die  Reste  der  Barbarei  verschwinden  zu  machen,  nicht
ohne  Widerstand.  Da  ist  denn  das  seltene  aber  erhabene  Schauspiel
  gesehen  worden,  daß  die  Regierung  liberaler  war  als  die
Mehrheit  der  Stände,  indem  der  Gesetzentwurf  der  Regierung
über  Aufhebung,  Fixirung  und  Ablösung  der  Grundlasten  verstümmelt
  worden  ist.  Es  war  noch  die  alte  nach  Ständen  ge-K#

