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wählte  Versammlung,  welche  sich  ihren  eigenen  Leichenschmaus
ausrichtete.

Seit  mehr  als  dreißig  Jahren  hatte  der  Bauer  nach  Befreiung
  von  den  Ketten  des  Feudalwesens  geseufzt.  Seine
Seufzer  wiederhallten  im  Ständesaal  und  verhallten;  es
saßen  zu  viele  „Betheiligte“  darin.  Und  als  endlich  König
Max  II.  die  Befreiung  in's  Werk  setzte,  da  mäkelten  die
Gutsherren  und  alle  „Betheiligten“  so  lange  an  dem  Gesetzentwurfe,
  bis  sie  glücklich  die  freisinnigsten  Bestimmungen
ausgemerzt,  alle  Härten  aber  sorgfältig  beibehalten  hatten.
So  entstand  das  Grundentlastungsgesetz  vom  4.  Juni  1848,
wodurch  in  Bayern  ein  freier  Banernstand  geschaffen  worden
  ist.

Ein  Redner  in  der  zweiten  Kammer  hatte  gebeten:
„Nehmen  wir  Herz  und  Kopf  zusammen;  in  Gottes  Namen
stimmen  wir  für  das  Gesetz!  Gott  sei  Dank  und  dem  König
Max  II.,  daß  unsere  Lebensfrage  endlich  einmal  in  die  hohe
Kammer  gebracht  ist!  Meine  Herren!  Ueber  sechsmalhunderttausend
  Familien  schmachten  in  Sclaverei.“  Aber
Viele,  die  sich  für  Stützen  des  Thrones  und  des  Altares  erklärten,
  stimmten  tapfer  gegen  die  Regierung,  als  diese  ihnen
einige  Opfer  zum  Wohle  der  Gesammtheit  zumuthete.  Ihre
Treue  oder  was  sie  dafür  ausgaben,  erhängte  sich  an  den
Schnüren  des  Geldbentels.  Diese  Leute  sprachen  bloß  von  den
Geldopfern,  die  sie  nun  zu  bringen  hatten  und  vergaßen,  daß
der  Bauer  in  den  Jahren  1812  und  1813  und  1814  seine
Söhne  hatte  hinschlachten  lassen  für  das  Vaterland,  das  ihn
noch  immer  in  den  Feudalfesseln  hielt.  Diese  Leute  pochten  auf
das  „historische  Recht,“  auf  das  Herkommen  und  die  Mißbräuche
von  wenigen  Jahrhunderten;  sie  wurden  erdrückt,  als  ihnen  die
Regierung  das  ewige  Recht  der  Natur  und  das  göttliche  Recht
des  Christenthums  entgegengewälzt  hat.

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