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benen  Fuchse  (wie  man  sich  zartsinnig  ausdrückte)  den  ganzen
Balg  über  die  Ohren  zog.“

Wurde  für  das  Besthaupt  eine  Abfindung  in  Geld  beliebt,
  so  erwies  sie  sich  häufig  für  die  Hinterbliebenen  noch
verzehrender  als  die  Naturalsteuer,  wegen  der  Willkür,  die
mit  unterlief,  indem  der  Gutsherr  zugleich  der  Gerichtsherr
war.  Die  Aufhebung  dieser  feudalen  Einrichtung  begründete
der  Regierungscommissär,  Ministerialrath  von  Hermann,  mit
den  Worten:  „Aber  gerade,  weil  das  Mortuarium  oder  Besthaupt
  das  beste  Stück  Vieh,  nach  Umständen  das  beste  Stück
Kleid  wegnimmt,  wird  es  eine  Strafe  bei  demjenigen,  der
eine  gute  Wirthschaft  geführt  hat;  der  gute  Wirth  wird
stärker  mitgenommen  als  der  schlechte.“

Der  Blutzehnt  ward  als  eine  reiche  Quelle  des  Hasses
zwischen  Berechtigten  und  Pflichtigen  und  als  jeder  Förderung
der  Viehzucht  hinderlich  erklärt.  Ebenso  ward  der  Neubruchzehnt
  mit  Recht  das  größte  Hinderniß  für  Urbarmachungen
genaunt.

Für  die  Zukunft  verbot  das  Grundentlastungsgesetz  jede
Verleihung  unter  Vorbehalt  des  Obereigenthums  and  gebot  die
sofortige  Fixirung  aller  unständigen  Gefälle,  Zehnten  und  Besitäänderungsabgaben
  und  verordnete  die  Umwandlung  derselben
in  unveränderliche  Bodenzinse,  die  als  gewöhnliche  Hypothekenlasten
  erscheinen  und  abgelöst  werden  können,  wobei  der  Staat
die  Ablösung  des  zu  diesem  Zweck  errichteten  Bodenzinskapitals
mittels  Annuitäten  erleichtert.

„Wenn  wir  uns  nun  ein  Bild  von  dem  machen  wollen,
was  eigentlich  erwirkt  wird“  —  sagte  der  Regierungscommissär,
Ministerialrath  von  Hermann,  in  der  Sitzung  vom  9.  Mai  1848
in  der  Abgeordneten-Kammer  —  „so  erwägen  Sie,  daß  der
Zehnt  überall,  wo  er  in  Natur  erhoben  wird,  der  Verbesserung
der  Bodenkultur  entweder  ganz  hinderlich  entgegentritt  und  diese