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Verbesserung  unmöglich  macht  oder  den  größten  Theil  dessen,
was  an  Reinertrag  durch  die  Verbesserer  herauskommen  würde,
zu  Gunsten  der  Zehntherren  wegnimmt,  was  jedenfalls  als  eine
starke  Abschreckung  vor  Verbesserung  wirkt.

Von  den  zweiundzwanzig  Millionen  Tagwerk  Land,  welche
Bayern  besitzt,  sind  sechs  Millionen  sechsmalhunderttausend
Tagwerk  zehntpflichtig,  und  davon  dem  Staate  zwei  einhalb
Millionen;  diese  letztern  sind  fixrirt.  Da  kann  also  der
Zehnt  nicht  mehr  nachtheilig  wirken;  er  ist  eine  unveränder--liche
  Abgabe  geworden.  Dagegen  bleiben  noch  immer  über
vier  Millionen  Tagwerk  zehntpflichtiger  Boden  übrig,  und
hievon  gehören  den  Stiftungen  über  zwei  einhalb  Millionen,
den  Privaten  anderthalb  Millionen  und  nur  Weniges  den
Gemeinden.

Nehmen  wir  die  Natural-Auszehntung  hinweg  und  lassen
wir  den  Zehnt  fixiren,  so  fällt  damit  das  Hinderniß  der  Vermehrung
  der  Bodenfrüchte  auf  zehntbaren  Gründen  hinweg,
und  wir  haben  noch  auf  vier  Millionen  Tagwerk  Ackerland  und
wenig  Wiesland  die  Ausdehnung  der  Kultur,  unbeschränkt  durch
Zehnt,  in  Aussicht.

Wenn  ich  nun  die  Zunahme  des  Werthes  eines  solchen
zehntpflichtigen  Grundstücks  in  Folge  der  Fixirung  nur  auf
zwölf  Gulden  anschlage,  so  haben  wir  schon  fünfzig  Millionen
Gulden,  was  rein  dem  Bodenwerthe  zuwächst  —  ein  Gewinn
der  Pflichtigen,  welcher  Niemand  entgeht,  weil  er  bisher  gar
nicht  vorhanden  war.  Ich  meine  hier  nicht  etwa  den  Vortheil
des  Pflichtigen  durch  die  Ablösung  des  Zehnts,  sondern  ich
nehme  an,  der  fixe  Zehut  werde  fortbezahlt.  Der  Nachtheil
nun,  welcher  in  dem  Zehntrechte  liegt,  und  der  darin  besteht,
daß  das,  was  dem  Einen  als  Schaden  zugefügt  wird,  dem  Andern
nicht  als  Nutzen  erwächst,  darf  mindestens  auf  fünfzig  Millionen
Gulden  angeschlagen  werden.

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