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kürzere  Zeit  im  Besitz  sind,  und  namentlich  weil  sie  wenigstens
dann  eine  Art  einer  Steuer  vom  Unglück  sind,  wenn  Jemand
früher  stirbt,  als  der  Durchschnitt  der  Besitzesdauer  beträgt  —
ich  sage,  setzen  Sie,  daß  durch  das  Aufhören  dieser  Besitz-Aenderungs-Abgaben
  der  Werth  des  Bodens  im  Tagwerk
auch  nur  um  sechs  Gulden  steigt,  so  haben  Sie  auch  hier
wieder  eine  gleiche  Summe  von  nahe  an  fünfzig  Millionen
Gulden.

Hieraus  ergibt  sich  also,  daß  die  bloße  Hinweg—
nahme  beider  unständiger  Abgaben  den  Pflichtigen
einen  Mehrwerth  des  Bodens  von  mindestens  hundert
Millionen  Gulden  gewährt,  ohne  daß  darum  den  Be—
rechtigten  das  Mindeste  genommen  wird.  Es  ist  dies
rein  eine  neue  Creation  von  Werthen,  die  entsteht,  indem  man  I
die  unvernünftigen  Hindernisse  der  Kultur,  welche  in  jenen
Abgaben  lagen,  beseitiget.  So  bedeutend  ist  diese  Maßregel,
welche  eigentlich  schon  längst  hätte  durchgeführt  werden  sollen.
Bei  dieser  Fixirung  entgeht  Niemand  etwas,  sondern  es  wird
nur  ein  Hinderniß  beseitigt.“

Dennoch,  dennoch  kam  das  wohlthätigste  aller  Gesetze  seit
dem  Bestehen  der  Staatsverfassung  nur  mit  Mühe  zu  Stande.
Die  Selbstsucht  hüllte  sich  in  den  löcherigen  Mantel  der  conser-  «
vativen  Gesinnung,  um  ihre  Angriffe  zu  beschönigen.  Ein  hervorragender
  Parteigänger  drohte  mit  Erkältung  der  Liebe  zur  #
Regierung  und  warf  die  Aeußerung  vor  den  Ministertisch:  „Ich
möchte  überhaupt  fragen,  auf  welches  Recht,  auf  welchen  Titel
der  Verfassung  dieser  Gesetzentwurf  sich  denn  eigentlich  gründe?
Ich  möchte  fragen:  Ob  es  nicht  ein  förmlicher  Umsturz  der
Verfassung  ist?“

Das  ist  doch  tragisch,  gegen  das  Verhängniß  ankämpfen
zu  wollen.  Aber  der  Staatsminister,  Freiherr  von  Thon-Dittmer,
lüftete  den  conservativen  Mantel  der  Herren  und  sprach  die

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