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werbskräfte  des  Volkes  zu  Gunsten  eines  verurtheilten  Zunftwesens
  und  eines  Concessionswesens,  dem  jede  rechtliche  oder
vernünftige  Unterlage  mangelt.  Aber  der  Tag  graut  schon,  wo
Intelligenz,  Thätigkeit  und  Geschicklichkeit  als  die  alleinigen
Rechtstitel  des  Erwerbes  verkündigt  werden.

Viertes  Dapitel.

Heerwesen.  —  Bolkisbildung.  —  Hlenographie  —  Gumnasialdreffur.  —
Vohlthatigkieil  des  Konige.  —  Worte  an  die  Bolkssschullehrer.  —  Der

Nonig  aus  dem  Viltualienmarsil.  —  St.  Johannisverein.  —  Alaximilians.
Waisenstist.  —  Dessen  erlauchte  Vorsteherin.  —  NRuckhblick.  —  Des

Konigs  Dank.

D.  Heerwesen  hat  König  Max  im  größten  Maßstabe
Reformen  angedeihen  lassen.  Dabei  ist  ihm  der  Feldmarschall  Prinz
Karl  auregend  zur  Seite  gestanden.  Die  Armee  ward  vermehrt,
besser  gelöhnt,  besser  exercirt,  besser  bewaffnet,  besser  ausgerüstet.
Die  Artillerie  erhielt  sechs  Feldbatterien  gezogener  Gußstahl-Kanonen
  (Sechspfünder),  die  Infanterie  gezogene  Gewehre  nach
Podewils  System.  Für  die  Armirung  der  Festungen,  für  Kasernirung
  und  Verpflegung  der  Truppen,  für  das  Sanuitätswesen  ist
Vieles  geschehen.  Zur  Förderung  der  Kriegstüchtigkeit  der  Armee
wurden  für  die  drei  Waffengattungen:  Artillerie,  Infanterie  und
Reiterei,  sowie  für  das  Geniekorps  Berathungs-Commissionen
niedergesetzt.  Diese  sollen  beständig  Acht  haben  auf  Verbesserung
der  Heereseinrichtungen.  Eine  neu  errichtete  Kriegsschule  und
eine  Artillerie=  und  Genieschule  sollen  tüchtige  Offiziere  heranbilden.
Aber  die  humanste  Neuerung  ist  die  Einführung  der  Oeffent—
lichkeit  und  Mündlichkeit  im  Militärgerichts-Verfahren.  Freilich
ist  der  jährliche  Geldbedarf  des  Heeres  von  sieben  Millionen
dreihundert  neunzehntausend  neunhundert  sechsundsiebenzig  (beim
Regierungsantritt  Max  II.)  bis  auf  eilf  Millionen  vierhundert-**

