tmsnDie  deutsche  Sache  T##chchr##ch  10

Zunächst  halte  ich  es  für  wünschenswert,  von  meiner
persönlichen  Auffassung  völkerrechtlicher  Llbmachungen
zu  reden.  Trotz  des  Zerbrechens  und  Ubertretens  herkömmlicher
  völkerrechtlicher  Bestimmungen  oder  Gewohnheiten
  halte  ich  es  für  falsch  und  geradezu  verhängnisvoll,
  wenn  man  das  Völkerrecht  im  ganzen  als  wertlos
und  aussichtslos  beiseite  schieben  will.  Denn  irgendwann
müssen  wir  hinter  dem  Kriege  wieder  zu  geordneten
Verhältnissen  kommen.  Mögen  die  einen  den  Sieg
erlangen  oder  die  anderen,  mag  die  Ermattung  dem
Kampfe  ein  Ende  bereiten,  so  muß  doch  zu  irgendeiner
Zeit  und  unter  irgendwelchen  Bedingungen  wieder
Friede  auf  Erden  werden.  Das  aber  heißt,  es  muß
neues  Völkerrecht  geben.  Aus  dem  Krieg  wird  das.
Bedürfnis  nach  Bölkerrecht  und  völkerrechtlichen  Garantien
  noch  unendlich  viel  stärker  emporsteigen,  als  es
jemals  früher  gewesen  ist.  Der  Berlauf  des  Krieges
spricht  nicht  gegen  das  Wesen  des  Bölkerrechts  an  sich,
sondern  spricht  nur  dafür,  daß  das  bisherige  Völkerrecht
ein  viel  zu  lockeres  und  zufälliges  Gewebe  gewesen  ist.
Auch  die  härtesten  Gegner  müssen  in  Zukunft  sich  wieder
als  gegenseitig  vertragsfähig  betrachten  lernen,  müssen
an  Stelle  veralteten,  sogenannten  Rechtes  wirkliches,  neues
Recht  zu  schaffen  suchen.  Eine  wunderbare  und  große
Aufgabe  für  die  rechtsschöpferischen  Kräfte  junger  Männer,
die  jetzt  unter  dem  Eindruck  des  Krieges  in  kämpfenden
und  in  neutralen  Ländern  heranwachsen!

Es  ist  bei  aller  Rechtsbildung,  sowohl  im  Ziovilreche,
wie  im  Strafrecht,  wie  im  Bölkerrecht,  eine  altgewohnte
Erscheinung,  daß  die  vorhandenen  Rechte  den  älteren

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