22  ECcc#ckecg  Die  deutsche  Sache  CEche########

Es  gibt  viele  Dinge,  welche  gegen  die  ungeschriebenen
Gesetze  der  Humanität  verstoßen  und  die  durch  keine
besonderen  Paragraphen  völkerrechtlicher  Abmachungen
verboten  sind.  Wenn  beispielsweise  die  Engländer  und
Franzosen  zur  Stärkung  ihrer  Armeen  Zehntausende
und  Hunderttausende  von  Singalesen,  Aschantis,  Tonkinesen,
  Indiern  und  anderen  Mitmenschen  gegen  uns
versammeln,  so  muß  diese  Anhäufung  von  Unzivilisierten
und  Haldzivilisierten  auf  die  Bäter  und  Mütter  des
deutschen  Volkes  den  Eindruck  eines  ungeheuren  Unrechtes
  machen.  Daß  man  einem  deutschen  Sohne  ein
französisches  oder  englisches  Kind  gegenüberstellt,  ist
moralisch  ohne  weiteres  verständlich.  Daß  wir  aber
unsere  Kinder  in  Ausgleich  stellen  sollen  gegenüber  den
Halbwilden,  muß  als  Ungerechtigkeit  empfunden  werden.
Wahrscheinlich  aber  ist  es  auch  vom  englischen  Standpunkt
  aus  einc  der  größten  Unklugheiten,  die  kriegerischen
Instinkte  der  Afrikaner  und  Asiaten  auf  diese  Weise
zu  wecken.

Zn  keiner  bieherigen  Darstellung  des  Völkerrechts
findet  man  auogeführt,  daß  es  verboten  sei,  eine  Bevölkerung
  von  mehr  als  150  Millionen  Menschen  aushungern
  zu  wollen,  wie  es  jetzt  gegenüber  Mitteleuropa
die  englische  Absicht  ist.  Einen  solchen  ungeheuren  Aushungerungskrieg
  zu  beginnen,  verträgt  sich  offenbar
mit  dem  Humanitäteideal  der  Angelsachsen.  Da  nun
unser  deutsches  Volk  und  unser  österreichischer  und
ungarischer  Bundesgenosse  die  Objekte  und  Opfer  eines
solchen  Aushungerungsunternehmens  sind,  so  soll  man
sich  nicht  allzusehr  wundern,  wenn  sie  über  die  völker-