Gckeche  TocbcbebheDie  deutsche  Sache  K###chckc#  23

rechtliche  Zulässigkeit  eines  derartigen  Planes  ihre
eigenen  Gedanken  haben  und  die  Deklamationen  der
Westvölker  über  Bölkerrecht  nur  mit  tiefstem  inneren
Zweifel  aufnehmen.

Der  Neubau  des  Völkerrechte  nach  dem  Kriege
wird  sich,  wie  auch  die  Note  des  amerikanischen  Präfidenten
  Wilson  bervorhebt,  besonders  mit  der  Herstellung
der  Freiheit  der  Meere  zu  befassen  haben.  Wenn  auf
irgendeine  Weise  durch  einen  Kongreß  oder  einen  internationalen
  Gerichtebof  es  wirklich  erreicht  werden  kann,
daß  in  Zukunft  von  allen  Bölkern  das  Privateigentum
zur  See  geschützt  und  geachtet  wird  und  daß  Kohlen--stationen
  und  Häfen  auch  im  Krieg  allen  privaten  Seefahrenden
  freistehen,  so  würde  die  Erreichung  eines
solchen  Zieles  als  Beginn  einer  neuen  Periode  in  der
Menschbeitsgeschichte  angesehen  werden  können.  Von
allen  Kriegszielen  ist  dieses  vielleicht  das  bedeutsamste.
Ob  es  der  jetzigen  und  der  nächstkommenden  Generation
gelingen  wird,  den  Gedanken  des  „freien  Meeres“
schon  endgültig  zu  verwirklichen,  müssen  wir  abwarten;
aber  so  viel  ist  aus  den  Kundgebungen  des  deutschen
Kaisers  und  der  deutschen  Regierung  klar,  daß  sich
Deutschland  an  allen  ernsthaften  Verhandlungen  zur
Erreichung  dieses  Zieles  beteiligen  wird.

Es  wird  gerade  auch  hier  in  Norwegen  verschiedentlich
ausgesprochen,  daß  es  ein  Mangel  des  deutschen  Verfahrens
  gewesen  sei,  keine  Kriegs-  oder  Friedensziele
anzugeben.  Ich  antworte  auf  diese  Vorwürfe  in
doppelter  Weise.  Zunächst  dient  es  dem  kügftigen
Frieden  nur  sehr  wenig,  wenn  übertriebene  und  ver-