Wer  ist  ein  Deutscher?

Wer  sich  mit  der  Entstehung  unseres  Bürgerlichen  Gesetzbuchs
beschäftigt,  wird  dabei  auf  den  Namen  eines  bedeutenden,  vor
Jahren  verstorbenen  Juristen  Planck  stoßen.  Dieser  Planck  hat
einen  großen  Teil  des  Gesetzbuches,  so  wie  es  jetzt  vor  uns  liegt,
ausgearbeitet.  Von  Planck  gibt  es  nun,  von  einem  Göttinger
Professor  herausgegeben,  eine  recht  lesenswerte  Lebensbeschreibung
und  in  ihr  findet  man  verzeichnet,  daß  damals,  als  Planck  das
Gesetzbuch  vor  dem  Reichstage  zu  vertreten  gehabt  habe,  der
Reichstag  so  leer  gewesen  sei,  wie  vordem  wohl  noch  nie.  Die
Abneigung  gegen  alles,  was  Recht  heißt,  habe  die  Abgeordneten
selbst  in  einer  so  wichtigen  Arbeit  von  den  Bänken  ferngehalten.
Dieses  einzelne  Vorkommnis  spricht  gewissermaßen  ganze  Bände
aus.  Indes  nicht  nur  damit,  nein  auch  an  manch  anderem  ließe
sich  beweisen,  wie  wenig  Interesse  in  denjenigen  Kreisen  unseres
Volkes,  die  dem  eigentlichen  Rechtsleben  fernstehen,  lebt.  Und
doch,  wie  anders  könnte  und  müßte  das  sein!  Denn  wir  tun  gewissermaßen
  keinen  Schritt,  ohne  vom  Recht  umgeben,  von  ihm
geleitet  zu  werden.  Das  Recht  bestimmt  die  Folgen  unserer  Handlungen,
  ja  der  einzelnen  Worte  und  —  doch  nun  solche  mangelnde
Lust,  sich  damit  abzugeben,  solche  Unkenntnis  seiner  Satzungen?

Dies  z.  B.  auch  auf  einem  Gebiete,  von  dem  man  es  kaum  vermuten
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