Deutschen  Reiche  lebe.  Lebe  ich  in  Berlin,  bin  aber  von  Staatsangehörigkeit
  Sachse,  dann  werde  ich  durch  die  Wohnsitznahme  in
Berlin  nicht  etwa  Preuße.  Ein  Antrag,  einen  Gesetzentwurf
vorzulegen,  durch  den  statt  der  Angehörigkeit  in  einem  einzelnen
Bundesstaate  eine  unmittelbare  Reichsangehörigkeit  für  alle  Deutschen
  eingeführt  würde,  fand  im  Reichstage  keine  Zustimmung.
Die  Angehörigkeit  zum  Reiche,  die  sich  nicht  auf  der  zu  einem  einzelnen
  seiner  Staaten  aufbaut,  ist  eine  Ausnahme.  Es  wird  noch
davon  zu  reden  sein.  Zunächst  sei  bei  den  bisher  erwähnten  Gesetzesbestimmungen
  verblieben.  Der  §  1  spricht  vom  Deutschen.
Man  hat  das  bei  Schaffung  des  Gesetzes  gerügt.  Man  hat  den
Ausdruck  „Reichsangehöriger“  dafür  setzen  wollen.  Man  hat
nämlich  auf  die  vielen  nicht  zum  Deutschen  Reiche  gehörigen,
ihrem  Blute  nach  Deutschen  verwiesen,  wie  solche  in  der  Schweiz,
Österreich,  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  usw.  leben.  Auf
sie  treffe  der  Ausdruck  „Deutscher“  auch  zu.  Man  schmälere  seine
Bedeutung  gewissermaßen  durch  eine  beschränkende  Aufnahme  in
das  Gesetz.  Auch  der  Slave,  der  die  Reichsangehörigkeit  erlangt
habe,  könne  sich  Deutscher  nennen.  Doch  hat  das  Gesetz  die  Wortfassung
  gefunden,  in  der  es  nun  vorliegt.  Dabei  ist  kein  Unterschied
  im  Begriff  des  Deutschen  als  solchen  zu  machen  —  etwa
nach  dem  Gesichtspunkt  hin,  ob  er  hoch  oder  niedrig  steht,  ob  er
alt  oder  jung  ist.  Der  Landesherr  in  dem  einen  Bundesstaate,
die  Prinzessin  in  dem  andern,  der  Minister  in  dem  dritten  steht,
was  die  Frage,  ob  sie  deutsch  sind  oder  nicht,  dem  schlichtesten
Arbeiter,  der  armen  Aufwärterin  völlig  gleich,  der  Greis  völlig
gleich  dem  Kinde.  Es  gibt  da  keinen  Unterschied  in
der  Person.  Wir  wiederholen:  Dadurch,  daß  ich  Anhaltiner,
Preuße  o.  dgl.  bin,  bin  ich  Deutscher.  Wie  ist  es  nun:  Kann  ich
in  meiner  Person  zugleich  Anhaltiner  und  Preuße  sein?  Kann

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