verschwiegen,  daß  der  von  der  Regierung  vorgelegte  Gesetzentwurf
ausdrücklich  die  Worte  enthielt:  „durch  die  Geburt,  auch  wenn  sie
im  Auslande  erfolgt.  ..“  Bei  der  Kommissionsberatung  beantragte
  man  Streichung  dieser  Worte.  Regierungsseitig  wurde  zugegeben,
  daß  solche  Streichung  keine  sachliche  Änderung  bedeute.
Auch  wenn  sie  nicht  im  Gesetze  stünden,  wäre  kein  Zweifel  darüber
möglich,  daß  der  Erwerb  der  Staatsangehörigkeit  durch  Geburt
unabhängig  davon  eintritt,  ob  die  Geburt  im  In-  oder  Ausland
erfolgt  ist.  Die  Beibehaltung  der  Worte  im  Gesetze  sei  nur  deshalb
  angezeigt,  weil  es  erwünscht,  gerade  diesen  obersten  Grundsatz
  des  Erwerbes  der  Staatsangehörigkeit  durch  Abstammung
ohne  Rücksicht  auf  den  Ort  der  Geburt  auch  für  den  Laien  zweifelsfrei
  zum  Ausdruck  zu  bringen.  Ob  also  die  Geburt  im  Auslande
oder  Inlande  erfolgt,  bleibt  außer  Betracht.  Wird  sonach  einem
deutschen  Vater  ein  Sohn  in  Berlin  geboren,  so  ist  letzterer
Deutscher.  Ebenso  aber  auch,  wenn  die  Geburt  in  Wien,  Konstantinopel,
  Sofia  oder  sonstwo  auf  dem  Erdenrund  erfolgt.
Gleichgültig  auch,  ob  im  Feindeslande  oder  nicht.  Der  in  Südafrika
  Internierte,  dem  ein  Sohn  während  der  Gefangenschaft
geboren  wird,  kann  in  letzterem  einen  jungen  Deutschen  begrüßen.
Unser  Recht  scheidet  die  Begriffe  Wohnsitz  und  Aufenthalt.
Ich  kann  mich  an  einem  Platze  aufhalten,  ohne  dort  meinen
Wohnsitz,  d.  h.  den  gewollten,  dauernden  Mittelpunkt  meines
Lebens  zu  haben.  Dabei  schafft  ein  selbst  längeres  Verbleiben  an
einem  vom  Wohnsitz  abweichenden  Aufenthaltsort  noch  keinen
Wohnsitz.  Für  die  Frage  nach  der  Staatsangehörigkeit  ist  nun
solche  im  Gesetze  bestehende  Scheidung  zwischen  Wohnsitz  und
Aufenthaltsort  ohne  Bedeutung.  Wird  einem  deutschen  Ehepaare
während  seines  Aufenthalts  an  einem  bestimmten  Platze  ein  Kind
geboren,  so  ist  es  und  bleibt  es  ein  deutsches,  mag  die  Geburt  in

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