Wien  erfolgen,  die  Eltern  aber  ihren  eigentlichen  Wohnsitz  in
Berlin  haben,  oder  umgekehrt  die  Geburt  in  Berlin  statthaben,
der  Wohnsitz  aber  in  Wien  sein.  Es  heißt  nun  im  Gesetz:  Durch
die  Geburt  erwirbt  das  eheliche  Kind  eines  Deutschen  die  Staatsangehörigkeit
  des  Vaters,  das  uneheliche  Kind  einer  Deutschen  die
der  Mutter.  Ehelich  ist  ein  vom  Ehemann  erzeugtes,  in  der
Ehe  geborenes  Kind.  Kraft  besonderer  Gesetzesbestimmung  ist
ehelich  auch  das  Kind,  das  nach  Eingehung  der  Ehe  geboren  ist,
wenn  nur  die  Frau  es  vor  oder  während  der  Ehe  empfangen  und
der  Mann  ihr  innerhalb  der  Empfängniszeit  (dem  181.  bis
302.  Tage  vor  dem  Tage  der  Geburt  des  Kindes)  beigewohnt  hat,
es  sei  denn,  daß  es  offenbar  den  Umständen  nach  ganz  ausgeschlossen
  ist,  daß  die  Frau  das  Kind  vom  Ehemann  empfangen
hat.  Schon  das  alte  römische  Recht,  auf  dem  sich  ja  unser  Recht
so  vielfach  aufbaut,  drückte  jenen  Grundsatz  in  den  Worten  aus:
Pater  est,  duem  nuptiae  demonstrant  —  Vater  ist,  auf  wen
die  Ehe  hindeutet.  Es  kann  nun  hier  die  Frage  entstehen,  ob,
wenn  die  Geburt  eines  Kindes  im  Auslande  erfolgt  ist,  die  Ehelichkeit
  des  Kindes  nach  den  Gesetzen  des  betreffenden  Auslandsstaates
  oder  nach  deutschem  Gesetze  zu  bestimmen  ist.  Da  gilt
nach  der  deutschen  Rechtsregel  als  zweifellos  feststehend:  Die  eheliche
  Abstammung  eines  Kindes  wird  nach  den  deutschen  Gesetzen
beurteilt,  wenn  der  Ehemann  der  Mutter  zur  Zeit  der  Geburt  des
Kindes  Deutscher  ist,  oder,  falls  er  vor  der  Geburt  des  Kindes
schon  gestorben  ist,  zuletzt  Deutscher  war.  Voraussetzung  ist  natürlich
  die  Gültigkeit  der  Ehe  vor  dem  Gesetze.  Was  die  Mutter  für
Staatsangehörigkeit  gehabt  hat,  ist  gleichgültig.  Ebenso  gleichgültig
  ist,  ob  der  Vater  zu  der  Zeit,  da  das  Kind  erzeugt  ward,
schon  Deutscher  war  oder  nicht.  Maßgeblich  ist  lediglich  die  Zeit
der  Geburt.  Was  die  vor  dem  1.  Januar  1900,  dem  Tage

Neuberg,  Wer  ist  ein  Deutscher?  2

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