des  Inkrafttretens  des  Bürgerlichen  Gesetzbuchs  geborenen  Kinder
anlangt,  so  bestimmt  sich  deren  Ehelichkeit  nach  den  damals  gültigen
  Gesetzen.  Nach  diesen  früheren  Gesetzen  bestimmt  sich  auch,
inwieweit  die  Kinder  aus  einer  vor  dem  1.  Januar  1900  geschlossenen
  nichtigen  oder  ungültigen  Ehe  als  eheliche  anzusehen
sind.  Was  ist  eine  nichtige  Ehe?  Nichtig  ist  eine  Ehe  dann,
wenn  die  zur  Eheschließung  vorgeschriebene  Form  nicht  gewahrt
ist.  Nichtig  ist  ferner  eine  Ehe,  wenn  einer  der  Ehegatten  zur  Zeit
der  Eheschließung  geschäftsunkundig  war  oder  sich  im  Zustand  der
Bewußtlosigkeit  oder  vorübergehenden  Störung  der  Geistestätigkeit
  befand.  Gibt  es  im  ersteren  Falle  eine  sog.  Heilung  der  Nichtigkeit
  dadurch,  daß  die  Ehegatten  10  Jahre  oder  bis  zum  Tode
des  einen  zusammengelebt  haben,  so  im  zweiten  Falle  dadurch,
daß  der  Ehegatte  die  Ehe  nach  dem  Wegfall  der  Geschäftsunfähigkeit,
  der  Bewußtlosigkeit  oder  der  Störung  der  Geistestätigkeit
bestätigt.  Nichtig  ist  eine  Ehe  auch,  wenn  einer  der  Ehegatten  zur
Zeit  der  Eheschließung  mit  einem  Dritten  in  gültiger  Ehe  lebte,
wenn  die  Ehe  zwischen  bestimmten  nahen  Verwandten  oder  Verschwägerten
  abgeschlossen  ist,  endlich  wenn  die  Ehe  wegen  Ehebruchs,
  wie  das  das  Bürgerliche  Gesetzbuch  des  näheren  ausführt,
verboten  war.

Ein  Kind  aus  solcher  nichtigen  Ehe,  das  bei  Gültigkeit
  der  Ehe  ehelich  wäre,  gilt  nun  als  ehelich,  falls  nicht  beide
Ehegatten  die  Nichtigkeit  der  Ehe  bei  der  Eheschließung  gekannt
haben.

Was  das  uneheliche  Kind  anlangt,  so  hat  das  nach  dem
bürgerlichen  Rechte  im  Verhältnis  zur  Mutter  und  zu  sämtlichen
Verwandten  der  Mutter  die  rechtliche  Stellung  eines  ehelichen
Kindes.  Mit  dem  Vater  ist  es  dagegen  nicht  verwandt.  Es  erhält
  auch  den  Familiennamen  der  Mutter,  nicht  den  Namen  des

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