Vaters.  Dieser  im  Bürgerlichen  Gesetzbuch  zum  Ausdruck  gebrachte
  Grundsatz  macht  sich  nun  auch  im  Staatsangehörigkeitsgesetz
  geltend.  Staatsangehörigkeit  also  wie  sie  die  Mutter  hat.
Ist  sie  Preußin,  dann  auch  ihr  außereheliches  Kind,  mag  auch  der
Erzeuger  Sachse,  Hesse,  Franzose  o.  dgl.  sein.  Es  gibt  nun  aber
Auslandsstaaten,  so  Belgien,  Italien,  die  Niederlande  usw.,  die  die
Gesetzesbestimmung  haben,  daß  uneheliche  Kinder,  die  weder  vom
Vater  noch  von  der  Mutter  rechtmäßig  anerkannt  sind,  als  Kinder
unbekannter  Eltern  und  als  Staatsangehörige  des  Landes  betrachtet
  werden,  in  dem  sie  geboren  sind.  Es  ist  deshalb  mehr  als
billig,  wenn  ein  Erlaß  des  preußischen  Ministers  des  Innern  aus
dem  Jahre  1903  bzw.  1906  darauf  dringt,  daß  Mütter,  die  den
bezeichneten  ausländischen  Gesetzen  unterstehen  und  hier  im  Deutschen
  Reich  ein  uneheliches  Kind  bekommen,  dieses  gerichtlich  oder
notariell  anerkennen.  Auf  diese  Weise  wird  vermieden,  daß  solche
unehelichen  Kinder  Deutsche  werden.  Auch  hier  sei,  wie  oben
beim  ehelichen  Kinde,  einschränkend  bemerkt,  daß  ein  Kind  eines
früheren  Deutschen  die  deutsche  Staatsangehörigkeit  nicht
besitzt.

Was  die  Findelkinder    anlangt,  d.  h.  Kinder,  die  in  dem
Gebiete  eines  Bundesstaates  aufgefunden  werden,  so  gelten  diese
bis  zum  Beweise  des  Gegenteils  als  Kind  eines  Angehörigen
dieses  Bundesstaats.  Dabei  ist  das  Wort  „gelten“  gewählt,  damit
  unzweideutig  zum  Ausdruck  kommt,  daß  diese  Vermutung
jederzeit  durch  den  Nachweis  einer  fremden  Staatsangehäörigkeit
widerlegt  werden  kann.  Es  ist  das  eine  Bestimmung,  die  neu
in  das  Gesetz  gekommen  ist.  Das  1870er  Gesetz  hatte  keine  Bestimmung
  über  Findelkinder.  Es  können  auf  diese  Weise  auch
farbige  Kinder  Deutsche  werden,  wie  ja  überhaupt  die  deutsche

Staatsangehörigkeit  nicht  an  die  Voraussetzung  der  Zugehörigkeit


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