hängsel  des  Mannes“  werde.  Wie  eine  Frau  durch  die  Verehelichung
  ihre  Religion  nicht  verliere,  so  solle  das  doch  auch  mit  der
Staatsangehörigkeit  sein.  Es  sei,  so  hat  man  in  den  Beratungen
der  Kommission  hervorgehoben,  höchste  Zeit,  daß  man  die  Frau
auch  in  bezug  auf  die  Wahl  ihrer  Staatsangehörigkeit  selbständig
stelle  und  nicht  einfach  unmündig  lasse.  Zunächsi  wisse  eine  Frau,
wenn  sie  in  die  Ehe  trete,  oft  gar  nicht,  welchem  Staate  ihr  zukünftiger
  Mann  angehöre  und  werde  dann  Angehörige  einer  neuen
staatlichen  Ordnung  ohne  jede  Ahnung  von  den  Folgen.  Aber
auch  wenn  sie  einen  Ausländer  mit  vollem  Bewußtsein  der  staatsrechtlichen
  Folgen  eheliche,  müsse  man  ihr  erst  recht  die  Möglichkeit
geben,  sich  Vorteile  zu  erhalten,  die  aus  ihrer  bisherigen  Staatsangehörigkeit
  entsprungen  und  die  nicht  bloß  politisch,  nein  auch
kulturell  und  vermögensrechtlich  sehr  weitgehend  wären.  Das
Fehlen  dieser  Möglichkeit  bewirke  z.  B.  in  dem  Falle,  daß  der  ausländische
  Ehegatte  einer  deutschen  Frau  in  Deutschland  erwerbsunfähig
  und  unterstützungsbedürftig  werde,  daß  Frau  und  Kind
mit  ihm  ausgewiesen  würden,  während  in  vielen  solcher  Fälle
die  Frau  später  durch  lohnende  Erwerbstätigkeit,  z.  B.  in  freien
Berufen,  für  die  sie  im  Auslande  keine  Gelegenheit  hat,  die  ganze
Familie  über  Wasser  halten  könne.  Ferner  würden  sich  für  deutsche
Frauen  mit  Kindern  aus  einer  früheren  Ehe,  die  Deutsche  blieben,
während  die  Frau  bei  Eingehung  einer  Ehe  mit  einem  Ausländer
Ausländerin  würde,  die  merkwürdigsten,  für  den  Zusammenhalt
der  Familie  nachteiligsten  Folgen  ergeben.  Die  verschiedenen  Eingaben
  der  Frauenorganisationen  griffen  sonach  die  Bestimmung  an
und  forderten  für  die  Frau  das  Recht  selbständiger  Entschließung.
Insbesondere  hob  der  Preußische  Landesverein  für  Frauenstimmrecht
  hervor,  daß  es  eine  Anzahl  treuer  Staatsbürgerinnen  geben
dürfte,  denen  die  Zugehörigkeit  zu  ihrem  Staate  von  unendlichem

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