stellung  eines  Ausländers  ist  eine  noch  zu  betrachtende  Gesetzesbestimmung
  heranzuziehen.)  Niemals  aber  begründet  die  Ableistung
  der  gesetzlichen  Dienstpflicht  in  einem  Kontingent
  des  Landheeres  den  Erwerb  der  Staatsangehörigkeit,  niemals
  auch  die  Anstellung  als  Unteroffizier.  Vom  Vorbehalt
in  der  Anstellungs-  oder  Bestätigungsurkunde  war  die  Rede.  Es
ging  bei  Beratung  des  Gesetzes  die  Stimmung  dahin,  den  betreffenden
  Zusatz  zu  streichen,  doch  ist  er  im  Gesetze  geblieben.
Man  ging  von  der  Erwägung  aus,  daß  Ausländer,  so  Offiziere,
mögen  sie  auch  gern  in  deutsche  Dienste  treten,  doch  nicht  gleich
gern  ihre  Staatsangehörigkeit  aufgeben.  Sie  sollen  sie  also  durch
den  Vorbehalt  behalten  können.  Im  übrigen  ist  ausdrücklich
hervorzuheben,  daß  der  Vorbehalt  in  der  Anstellungs-  oder  Bestätigungsurkunde
  enthalten  sein  muß,  ein  nachträglicher  Vorbehalt
  kommt  nicht  zur  Geltung.  Ein  solcher  kann  sich  auch  nur
auf  einzelne  Familienmitglieder  beziehen,  denn  auch  für  die  vorliegende
  Gesetzesbestimmung  ist  in  Erwägung  zu  ziehen,  daß  sie
sich  nach  dem  mehrfach  erwähnten  Grundsatz  des  Gesetzes  auf  Ehefrau
  und  Kinder  (unter  gesetzlicher  Vertretung  usw.)  mit  erstreckt.
Wie  steht  es  nun  mit  dem  Ausländer?  Kann  auch  ein
solcher  durch  Anstellung  im  Dienste  die  Staatsangehörigkeit  erwerben?
  In  der  Tat  ist  es  der  Fall.  Es  heißt  im  Gesetze:  Die
im  Reichsdienst  erfolgte  Anstellung  eines  Ausländers,  der  seinen
dienstlichen  Wohnsitz  in  einem  Bundesstaate  hat,  gilt  als  Einbürgerung
  in  diesen  Bundesstaat  —  dies  wiederum,  sofern  in  der
Instellungsurkunde  kein  Vorbehalt  gemacht  wird.  Es  kann  nun
aber  sehr  wohl  der  Fall  sein,  daß  der  Angestellte  seinen  dienstlichen
Wohnsitz  im  Auslande  hat,  wie  steht  es  dann?  Dann  ist  es  wesentlich,
  ob  er  ein  Diensteinkommen  aus  der  Reichskasse  bezieht  oder
nicht.  Ist  es  der  Fall,  dann  ist  er  von  dem  Bundesstaate,  bei

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