Vorrede  zur  ersten  Auflage.

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Durch  das  Preußische  Ausführungsgesetz  zur  Grundbuchordnung,
durch  die  Preußische  Verordnung  vom  13.  November  1899  und  die
Allgemeine  Verfügung  vom  20.  November  1899  ist  das  neue  Gebäude
  des  Reichsgrundbuchrechts  in  seinem  inneren  Ausbau  für  die
Bedürfnisse  der  Preußischen  Monarchie  seiner  Vollendung  entgegengeführt
  worden.  Zwar  erhebt  es  sich  auf  altem  Grund  und  Boden,
auf  dem  sicheren  Baugrund  der  Preußischen  Grundbuchgesetze  vom
5.  Mai  1872,  aber  vielfach  verschlungene  Gänge  in  seinem  Innern
bergen  die  Gefahr  des  Irrwegs,  und  trotz  jenes  Zusammenhangs
wird  es  dem  Preußischen  Juristen,  insbesondere  dem  Preußischen
Praktiker  nicht  leicht  werden,  sich  in  die  Neugestaltung  dieses  Rechtsgebiets
  hineinzufinden.  Manche  Neuerungen,  selbst  in  der  äußeren
Einrichtung  des  Grundbuchwesens,  so  beispielsweise  das  auf  einer
Verschmelzung  der  bisherigen  Formulare  I  und  II  der  Preußischen
G.B.O.  beruhende  Grundbuchblatt,  werden  das  Verständniß  des
neuen  Rechtes  erschweren.

Dazu  kommt,  daß  die  Preußischen  Ausführungs=  und  Ergänzungsbestimmungen
  erst  in  jüngster  Zeit  ergangen  sind  und  schon
im  größten  Theile  Preußens  neben  dem  Reichsrecht  zur  praktischen
Anwendung  gelangen.

Die  vorliegende  Arbeit  wird  daher  einer  besonderen  Rechtfertigung
  nicht  bedürfen,  indem  sie  sich  die  theoretische  und  praktische
Einführung  in  das  neue  Grundbuchrecht  unter  besonderer  Berücksichtigung
  der  Preußischen  Rechtsverhältnisse  zur  Aufgabe  gestellt
  hat.