Inhaltsverzeichniß.  XV

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#  9.  Die  Anlegung  des  Grundbuchs.  Grundduchbezirt  .  ..  50
4.  Die  reichsrechtlichen  Bestimmunen  5P0
2.  Die  Regelung  des  Anlegungsverfahrens  für  Preußen  541
8  10.  Die  Einrichtung  der  Grundbücher  in  Preußen  53
"  4.  Vorbemergaga  53
2.  Die  Eintheilung  des  Grundbuchblatts  54
A.  Die  Aufschrift:1::  54
B.  Das  Bestandsverzeichiff  546
I.  Das  Verzeichniß  der  Grundstükenn  54
a)  Individualisirung  der  Grundbuchobjekte  in  Spalten  3—10.  54
Pb%)  Bestands=  und  Zuschreibungsspalte  (Nr.  10)  55
c)  Die  laufenden  Nummern  der  einzelnen  Grundstücke  Spalte
1,  11,  13S3Ss3s3sss  56
40  Die  bisherige  laufende  Nummer  Spalte  :2  56
e)  Die  Abschreibungsspalte  (Nr.  190  56
II.  Das  Verzeichniß  der  mit  dem  Eigenthum  verbundenen  Rechte  56
C.  Die  einzelnen  Abtheilungen  507
3.  Das  Eigenthumsblattt..  t  57
a)  Die  Angabe  des  Eigenthümrs  57
b  Die  Bezeichnung  des  Erwerbsgrunds  Spalte  3  59
e)  Die  Angabe  des  Erwerbspreises  u.  s.  w.  Spalte  4  59
4.  Das  Eigenthumsbeschränkungsblaat  60
5.  Das  Hypothekenblaat  .  .  ...  61
6.  Die  Eintragung  von  Vormerkunzen  und  Widerspr  üchen  62
7.  Die  Schließung  des  Grundbuchblats  62
8.  Das  Grundbuchblatt  für  Anerbengüeer  6029
9.  Das  Grundbuchblatt  für  Bergwerke  .63
10.  Uebergangsvorschriften  W  63
§  11.  Die  formelle  Oeffeutlichkeit  des  Grunddnsss  63
1.  Die  Einsicht  desselhen  63
2.  Die  Ertheilung  von  Abschriften  ..............  ..65
3.D1eGrundakten............  .........  65
4.  Preußisches  R1Etchttt  66
5.  Grundaktentabelllien:::  66
6.  Das  Recht  öffentlicher  Behörden  auf  E  insichtnahme  und  Ertheilung
von  Abschrifffen  67
7.  Ort  der  Einsichtnahme  der  Grundbücher  und  Grundakten.  Versendung
  dersellen:  ———.□–  68
Zweiter  Abschnitt.
DOie  Grundbuchgerichtsbarkeit.
8  12.  Die  Grundkpuchbehärden  und  deren  Versassin  .  68
1.  Die  Grundbuchbehörde  nach  Reichsrecct  566s8
2.  Das  Amtsgericht  als  Grundbuchamt  für  Preußen  68
3.  Die  örtliche  Zuständigkeit  des  Grundbuchannts  69