LXXIV  Berichtigungen  und  Ergänzungen.

S.  924  unter  Nr.  53,  vorletzte  Reihe  lies:  Notartell  beglaubigte  Quittung
ven  und  notariellen  Kaufvertrag  vom  .  .  .  .  betr.  die  lastenfreie
  Verschaffung  des  Eigenthums  des  belasteten  Grundstücks  an  mich
füge  ich  bei.  Es  folgt  der  Beglaubigungsvermerk.

S.  927  unter  1,  letzte  Reihe  lies:  daß  ich  laut  anl.  notarieller  Quittung  den
Gläubiger  befriedigt  habe  rc.

S.  930,  Reihe  6  füge  hinzu:  Vgl.  noch  Bl.f.  R.  1900,  S.  31.

S.  931  am  Schluß  der  Seite  füge  hinzu:  Vgl.  Entsch.  d.  Kammerg.  Neue
Folge  1  S.  97  Nr.  21.

S.  935  unter  Nr.  64,  Reihe  1  lies:  Tarifstelle  Nr.  58  1  St.  St.  G.,  vgl.  im
Uebrigen  die  Citate  bei  Nr.  63  u.  N.E.  Bd.  37  S.  219  f.  Abf.  3,
Neihe  6  lies:  „festgestellte“  statt  „festgestellten“.

S.  962  zu  §  78  R.G.B.O.  setze  an  Stelle  der  Bestimmungen  der  C.P.O.  a.  F.
9  550,  551,  561,  563  C.P.O.  n.  F.