810]  Die  Einrichtung  der  Grundbücher  in  Preußen.  61

Einbegriffen  sind  in  jenen  Beschränkungen  insbesondere:  die  durch
einen  Nacherben  (§  52  R.G.B.O.),  durch  Ernennung  eines  Testamentsvollstreckers
  (6  53  R.G.B.O.),  durch  gerichtliche  und  gesetzliche  Veräußerungsverbote,
  wie  Zwangsversteigerungs=  und  -Verwaltungsvermerke
19  Abs.  1,  §  146  Abs.  1  Zw.V.G.),  durch  Konkursvermerk  (193
K.  O),  durch  die  Vermerke  oder  Vormerkungen  nach  §  59  der  Verordn.
vom  30.  Juni  1834  betr.  die  Gemeinheitstheilung,  nach  §  12  Abs.  3
des  Rentengutsgesetzes  vom  7.  Juli  1891  und  nach  §  23  Abs.  3
Nr.  1  des  Ges.  vom  8.  Juni  1896,  betr.  das  Anerbenrecht  bei  Rentenund
  Ansiedelungsgütern,  sowie  durch  die  Zugehbrigkeit  zu  einer  Bahneinheit
  (§  15  Abs.  1  Ges.  vom  19.  August  1895).  Auch  die  Vormerkung
  über  ein  eingeleitetes  Enteignungsverfahren  (§  24  Abs.  4
Ges.  vom  11.  Juni  1874)  und  die  vertragsmäßige  Feststellung  der
Höhe  einer  für  einen  Ueberbau  oder  für  einen  Nothweg  zu  entrichtenden
Rente,  sowie  des  Verzichts  auf  die  Rente  (§8  914  Abs.  2,  917  Abs.  2
B.  G.  B.)  sind  dort  einzutragen.

b)  Unter  den  Veränderungen,  welche  in  Spalte  4  und  5  auf-b)  Verändezunehmen
  sind,  gehören  u.  A.  die  Aenderung  des  Rangverhältnisses  rungen.
(8  880  B.  G.B.),  die  nachträgliche  Anlegung  eines  besonderen  Grundbuchblattes
  für  ein  Erbbaurecht  oder  grundstücksgleiches  Recht  (§  7
Abs.  2  G.B.O.),  die  Mitbelastung  eines  anderen  Grundstücks  (§  49,

Abs.  1  Satz  2  G.B.O.),  sowie  die  Beschränkungen  des  Berechtigten
in  der  Verfügung  über  ein  in  den  Spalten  1—3  eingetragenes
Recht,  auch  wenn  die  Beschränkung  nicht  erst  nachträglich  eintritt
(6  892  B.  G.B.).

Im  Uebrigen  darf  auf  das  Formular  des  Grundbuchblatts,  auf
die  Probeeintragungen  daselbst  und  auf  11  der  Verfügung  verwiesen
werden.

5.  Die  dritte  Abtheilung  Oas  Hypothekenblatt).  5.  Das  Hypo-Die
  dritte  Abtheilung  reproduzirt  diejenige  des  Formulars  II  der  thekenblatt.
Preuß.  G.B.O.  mit  geringfügigen  Abweichungen;  es  sind  nur  die
früheren  Spalten  2  zu  3,  5  zu  6,  9  zu  10  in  umgekehrter  Reihenfolge
  gesetzt  und  in  Spalte  4  der  Zusatz  „Rentenschulden“  gemacht
worden.  Die  Anzahl  der  Spalten  (11)  ist  geblieben.

Die  Hauptabzweigungen  sind:

a)  die  Eintragung  der  Hypotheken-,  Grund=  und  Rentenschulden

(Spalte  1—4);

b)  die  bei  diesen  eintretenden  Veränderungen  und  Löschungen  der

letzteren,  z.  B.  über  die  Aenderung  des  Rangverhältnisses,