1.  Charakter

Fünftes  Buch.

Die  Grundkreditbelastung  (ypothet,  Grund—  und
Nentenschuld).)
1.  Abschnitt:
Die  Grundkreditbelastungen  im  Allgemeinen.
8  107.  I.  Einleitung.
1.  Der  Ertrag,  welchen  der  Grundbesitz  gewährt,  ist  gegenüber  dem

der  Grund-aus  Handel  und  Gewerbe  ein  geringerer  und  den  üblichen  Zinsfuß

kreditbelastung.


durchschnittlich  nur  wenig  übersteigender.  Dafür  schließt  er  eine  größere
Sicherheit  in  sich  und  bietet  für  den  Kapitalisten  die  Möglichkeit,  eine
sichere  Kapitalanlage  durch  Ausleihung  seines  Geldes  auf  Grundstücke
zu  erlangen.  Gleichzeitig  wird  damit  den  Kreditbedürfnissen  des  Grundbesitzers
  Rechnung  getragen.  Dieser  bedarf  dieses  Kredites,  weil  der
Werth  des  Grundstücks  häufig  das  Vermögen  des  Eigenthümers  übersteigt
  und  schon  der  Erwerb  desselben  meist  nur  mit  Hülfe  fremder
Kapitalien  möglich  ist.  Der  Grundbesitzer  nimmt  den  Kredit  auch  häufig
in  Anspruch  für  eigene  Zwecke,  wie  zur  Erhaltung  und  Verbesserung
seines  Gutes.  Wesentlich  ist,  daß  der  Kreditgewährende,  der  für  sich
eine  sichere  Kapitalsanlage  bezweckt,  sich  der  Regel  nach  von  dem  Ertrag
und  dem  Werthe  des  Grundstücks  als  solchen  leiten  läßt  und  kein  entscheidendes

  Gewicht  auf  die  Kreditwürdigkeit  des  Eigenthümers  legt.

Mag  diese  auch  ein  unterstützendes  Moment  bilden,  es  wird  wegen  der
leichten  Wandelung  persönlicher  Verhältnisse  beim  Hypothekenverkehr  in
den  Hintergrund  gedrängt.

)  Vol.  Johow  Begr.  Bd.  III  S.  1468ff.,  Mot.  III  S.  595ff.  Prot.  1II
S.  508  ff.,  Hachenburg  Beiträge  S.  7  ff.,  93ff.,  Vorträge  S.  232  ff.,  Dernburg

  III  88  205,  206;  Oberneck,  Hyp.RN.  S.  39—45.