9  126.  Inhalt  der  Gypothekenbelastung.  519

Ausnahme  muß  auf  der  dinglichen  Einigung  des  Eigenthümers
und  Gläubigers  beruhen  und  erfordert  die  Eintragung  der  Au  2
schließung  im  Grundbuche,  z.  B.
Abth.  III  Sp.  4
„10  000  Mk.  Darlehn  u.  s.  w.  für  ......  Die  Ertheilung
  eines  Hypothekenbriefs  ist  ausgeschlossen."

Im  Augenblick  der  Eintragung  is  t  die  Buchhypothek  vom  Gläubiger
erworben.

Die  Buchhypothek  hat  insofern  einen  Vorzug  vor  der  Brief—
hypothek,  als  sie  dem  Gläubiger  die  Aufbewahrung  der  Urkunde  und
die  mit  dem  Verluste  derselben  verbundenen  Unzuträglichkeiten  erspart,
ihm  ferner  aber  die  Sicherheit  der  Nachricht  von  der  Einleitung  einer
Zwangsversteigerung  bezw.  Verwaltung  gewährt.

Ueber  die  Umwandelungsfähigkeit  der  Buchhypothek  in  eine  andere
Grundkreditbelastungsart,  über  die  Einrede  der  nicht  gezahlten  Darlehnsvaluta
  und  des  Widerspruchs  wegen  derselben  7  unten  §  150
Nr.  4  und  Muster  Nr.  58,  59,  34  Theil  II  Abth.  2

II.  Amfang  des  Hypothekenrechtes.)
z  125.  Inhalt  der  Hypothekenbelastung.

Nach  dem  Inhalt  der  Hypothekenbelastung  entscheidet  sich  die
Frage,  wofür  das  Grundstück  bezw.  das  belastete  Objekt  Befriedigung
gewähren  sollo?  Das  Preuß.  E.E.G.  führte  im  §  30  als  Inhalt  an:
das  eingetragene  Kapital,  die  eingetragenen  Zinsen,  die  sonstigen  Jahreszahlungen
  und  die  Kosten  der  Eintragung,  der  Kündigung,  der  Klage
und  Beitreibung.  Nach  B.  G.B.  soll  das  Grundstück  Befriedigung  gewähren:
  für  das  eingetragene  Kapital,  die  eingetragenen,  vertragsmäßigen
  Zinsen  einschließlich  der  bis  zu  5%  eingetragenen
  neuen  oder  erhöhten  Vertragszinsen,  die  nicht  eingetragenen
  gesetzlichen  Zinsen,  die  Nebenleistungen,  die
Kosten  der  Kündigung  und  der  die  Befriedigung  aus  dem

d))  88§  90  ff.,  1118—1131  B.  G.B.,  Johow  Begr.  III  S.  1617  ff.,  Mot.  III.
S.  638  ff.,  647  ff.,  Prot.  III  S.  548,  549,  S.  558—567,  IV  S.  502—504,  602,
VI  S.  247—249,  285,  286,  143,  144,  252,  253,  Hachenburg  Beiträge  S.  60  ff.,
Dernburg  III  8§  228,  229,  Endemann  II  88.122,  123,  Cosack  I  8  232,
Enneccerus-Lehmann  II  §  45,  Leske  S.  509  ff.,  Matthias  II.  656
Oberneck  H.N.  S.  21  ff.  Die  Kommentare  von  Böhm,  Staudinger-Kober,
Biermann,  Neumann,  Kuhlenbeck  zu  8§  1118  ff.