8  128.  Die  Theilabtretung  einer  Hypothek.  557

den  Hypothekenbrief  überhaupt  die  wesentlichen  und  die  nicht  wesentlichen
Erfordernisse  desselben.

1.  Wesentliche  Erfordernisse  des  Zweigdokuments  sind:

à)  Bezeichnung  desselben  als  Theil-  vypothelen-  Grundschuld-,
Rentenschuldbrief,

p)  Bezeichuung  des  Theilbetrages  der  Post,  für  welchen  er  gebildet
  ist,

0)  beglaubigte  Abschrift  des  Stammdokuments,  soweit  es  sich  um
den  wesentlichen  Inhalt  nach  §  56  S.  2  R.  G.B.O.  handelt,

e)  Unterschrift  und  Dienstsiegel  der  ausstellenden  Behörde  bezw.
des  Notars  (vgl.  oben  S.  504).  Wenn  das  Grundbuchamt
als  solches  den  Theilbrief  herstellt,  so  muß  nach  Preuß.  Recht
der  Grundbuchrichter  und  Gerichtsschreiber  unterschreiben  (Art.  7
Pr.  A.G.  z.  G.B.O.).

2.  Nicht  wesentliche  Erfordernisse:

a)  beglaubigte  Abschrift  der  sonstigen  Angaben  des  Stammbriefs
und  der  auf  diesem  befindlichen  Vermerke,

b)  beglaubigte  Abschrift  der  mit  dem  Stammbrief  verbundenen
Schuldurkunde  und  deren  Verbindung  mit  dem  Theilhypothelen.
briefe  durch  Schnur  und  Siegel.

c)  Vermerk  auf  dem  Stammbriefe  über  die  Bildung  des  Theilbriefes,
  weil  sonst  der  Stammbrief  ohne  Minderung  über
den  vollen  Umfang  der  Post  bestehen,  der  Theilbrief  also,
wenn  man  ihn  als  gültig  ansieht,  ein  zweiter  Brief  über
dieselbe  Post  sein  würde.  Dieser  Vermerk  bildete  im  bisherigen
Preuß.  Recht  ein  wesentliches  Erforderniß  des  Zweigdokuments
(vgl.  z.  B.  §  83  Pr.  G.  B.O.).  Davon  weicht  die  R.G.B.O.
ab,  indem  in  der  Begründung  hervorgehoben  wird,  daß  eine
solche  Ordnungsvorschrift  für  die  Sicherung  des  Verkehrs  genügt
und  dadurch  die  Härten  vermieden  werden,  welche  sich  aus
dem  bestehenden  Recht  für  den  Erwerber  des  Instruments  in
den  Fällen  ergeben,  daß  der  Vermerk  aus  Versehen  unterblieben
  ist.))  Eine  Bestimmung,  daß  auf  dem  Zweigdokument
zu  bekunden  sei:  daß  dem  Stammbrief  der  gedachte  Vermerk

—
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·«)Dcnkschriftz.G.B.O.«S.39,·Komm.Be1-.S.2·7.